Was muss man wissen, um heute mitreden zu können? Diese Frage haben sich Journalisten der ZEIT zusammen mit Bildungsforschern des Leibnitz-Instituts Kiel gestellt. Sie entwickelten einen Katalog von 200 Fragen aus den Bereichen Politik, Wissen, Wirtschaft, Feuilleton, Unterhaltung und Reisen – einen aktuellen Bildungskanon. Was wissen Sie? Testen Sie sich selbst!
Thomas Kerstan Knihy



Von Abendlied bis Zahlenteufel: 100 Werke, die man kennen muss Seit Jahren wird bis zum Überdruss über Strukturen und Formendes Lernens gestritten. Das geht aber am Kern der Sache vorbei, erklärt Thomas Kerstan, Bildungsredakteur der ZEIT. Stattdessen muss wieder über die Inhalte diskutiert werden. Kerstan begreift Bildung als den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält: Indem wir uns über das verständigen, was wissenswert ist, definieren wir zugleich die Leitplanken unseres Zusammenlebens. Hundert Werke, die unsere Kinder – und nicht nur die – kennen müssen, stellt Thomas Kerstan kurz und unterhaltsam vor. Hundert Werke aus Musik, Mathematik und Malerei, aus Literatur und Naturwissenschaft, aus Geschichte, Philosophie und Politik. Bücher sind ebenso darunter wie Filme, TV-Serien, Songs, Gemälde oder Fotos. Mit seinem Kanon öffnet Thomas Kerstan den Blick für die Breite der Allgemeinbildung. Er will dazu inspirieren, sich einmal auf die Relativitätstheorie einzulassen, ein Computerspiel kennenzulernen oder die Geschichte unseres Landes aus anderen Blickwinkeln zu entdecken. Oder ganz allgemein: Wissenslücken zu schließen. Und er lädt dazu ein, in Schulen, der Familie und mit Freunden darüber zu diskutieren, welche Bildung uns wichtig ist und was wir für eine gute Zukunft wissen müssen.
Im Jahr 2002 wurde das deutsche Aktienrecht durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ergänzt, um die Corporate Governance deutscher Gesellschaften zu verbessern. Die Empfehlungen, entwickelt von einer unabhängigen Expertenkommission, sind rechtlich nicht bindend, jedoch sind börsennotierte Aktiengesellschaften gemäß § 161 AktG verpflichtet, ihre Haltung zu diesen Empfehlungen zu erklären. Seit 2009 müssen zudem Abweichungen offengelegt werden, was den DCGK zu einem wichtigen Faktor für betroffene Gesellschaften macht und einen erheblichen Beratungsbedarf auslöst. Die Kombination aus freiwilligen Vorgaben des DCGK und der gesetzlichen Erklärungspflicht führt zu einem System, das im deutschen Gesellschaftsrecht neu ist und diverse Probleme aufwirft. Die Arbeit beleuchtet die Verbindung zwischen DCGK und § 161 AktG und untersucht mögliche Haftungsrisiken. Die Beurteilung dieser Risiken variiert in der Literatur. Der Verfasser stellt bestehende Ansätze vor und bietet eigene Lösungen für die Herausforderungen des Regelungssystems an, wobei er sowohl mögliche Ansprüche gegen Aktiengesellschaften als auch die Haftung ihrer Organe analysiert. Er schätzt die bestehenden Haftungsrisiken als gering ein, insbesondere da die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung nicht auf fehlerhafte Entsprechenserklärungen anwendbar ist. Der Verfasser verneint die Notwendigkeit weitergehender Regeln oder einer verschärften Haftung, da keine g