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Claudia Langer

    Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten
    Reform nach Prinzipien
    Dienstleistungscontrolling
    Jerusalem und Athen
    Die Generation man müsste mal
    • Man müsste mal … weniger Fleisch essen, langsamer fahren, weniger fliegen, zu Ökostrom wechseln und überhaupt keine Dinge kaufen oder tun, die … ja was? das Leben unserer Kinder, ja unserer Enkel und Urenkel ruinieren. Denn sie werden uns fragen; Was habt ihr getan? Nein, es geht nicht eine Nummer kleiner, denn der Klimawandel ist längst da, wir ersticken in Wohlstandsmüll und stressen uns digital bis zum finalen Burn-out. Nein, es sind nicht die anderen, in China, Indien, Afrika oder sonst wo. Wir selbst sind es, die Generation Man-müsste-mal, die sich so gut eingerichtet hat in der neuen grünen Mitte unserer ach so schönen, achtlos hingenommenen Demokratie. Es ist an uns allen, pardon, den Arsch hochzukriegen, um endlich die Welt zu retten. Nein, kein bisschen weniger. Ja, das ist Utopie. Aber eine Gesellschaft ohne Utopie, ohne eine Vorstellung, wie sie leben will, wird nicht überleben. Die Gründerin von utopia. de hält uns den Spiegel vor: In ihrer Streitschrift gegen unsere Leitkultur der Verschwendung und gegen die ökologische Behaglichkeit rechnet Claudia Langer ab mit unserer Faulheit und Mutlosigkeit und verlangt entschieden danach, uns selbst zu ermächtigen.

      Die Generation man müsste mal
    • Jerusalem und Athen

      Meister Eckharts Transformation der aristotelischen Lehre von der Seele, der Vernunft und vom guten Leben

      Die vorliegende Untersuchung erbringt einen akribisch aus den Texten erarbeiteten Nachweis der Rezeption aristotelischer, peripatetischer und neuplatonischer Schriften durch Meister Eckhart. Sie zeigt detailliert, wie er durch Abgrenzung gegen den naturalistischen Ansatz "des Philosophen", durch Umpolung, aber auch integrierende Adaption aristotelischer Theoreme die Konturen seiner Theologie schärft und zugleich Konzepte und Modelle für die Formulierung einer christlichen Mystik von hoher Originalität gewinnt. Eckharts produktive Aristoteles-Rezeption kann zur Reflexion von Elementen unseres gegenwärtigen Selbst- und Weltverständnisses beitragen. Sie ist auch ein Beispiel für die Mobilisierung einer spirituellen Subjektivität gegen institutionelle Verfestigungen.

      Jerusalem und Athen
    • Dienstleistungen haben im globalen Wirtschaftsraum während der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor allem in der europäischen Wirtschaft sind sie Antrieb für Wirtschaftswachstum und steigende Beschäftigungszahlen. Der Wandel von der Industriegesellschaft zur Dienstleistungsgesellschaft ist in hohem Maße vollzogen. Gleichzeitig werden originäre Dienstleistungen, welche oft als überteuert und mängelbehaftet gelten, von den Kunden immer zögerlicher in Anspruch genommen. Besonders die schlechte konjunkturelle Lage zwingt die Menschen zur Sparsamkeit und regt zu aggressivem Preisdumping im tertiären Wirtschaftssektor an. In diesem Zusammenhang gewinnt Controlling auch im Dienstleistungssektor zunehmend an Bedeutung. Wir definieren Controlling als führungsunterstützendes Handeln zur Organisationssteuerung. Die Handlungen sind auf die Steigerung der Organisationseffektivität und -effizienz gerichtet. Akteure des Controlling sind nicht nur Controllerinnen und Controller, sondern auch Führungskräfte aus der Linienorganisation. Sie nutzen Controllinginstrumente im Kontext der Entscheidungssituation und entwickeln sie organisationsgerecht weiter. Im vorliegenden Sammelband wird durch 16 studentische Beiträge ein Netz aufgespannt, das die Vielfalt von Controllinganwendungen in Dienstleistungsbereichen aufzeigt. Es finden sich überwiegend bekannte Controllinginstrumente in neuer Anwendung. Die zentrale Frage der Artikel lautet: Welchen Beitrag zur Effizienzsteigerung können Controller und Linienmanager durch den fachkundigen Einsatz der jeweiligen Controllinginstrumente leisten?

      Dienstleistungscontrolling
    • Die hohe ökonomische Relevanz des Markenschutzes und die damit verbundene Problematik der Verwertbarkeit von Marken sowie die fortschreitenden europäischen Integrationsbestrebungen erfordern eine Untersuchung weiterer Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten. Die aktuelle Markenrichtlinie regelt hauptsächlich Markenformen, Eintragungshindernisse, Rechte aus der Marke und Benutzungsregelungen, bietet jedoch nur rudimentäre Vorgaben zur Lizenzierung von Markenrechten. Im Gegensatz dazu gehen die Regelungen der Gemeinschaftsmarkenverordnung über die der Markenrichtlinie hinaus und beinhalten Vorschriften zum Rechtsübergang der Marke sowie deren Verwendung als Sicherungsrecht und die Behandlung in der Zwangsvollstreckung und Insolvenz. Diese Unterschiede in der Regelungstiefe und die rechtsvergleichende Betrachtung der nationalen Markenrechtsordnungen eröffnen die Frage nach möglichen Harmonisierungsvorschlägen innerhalb der Markenrichtlinie für Rechtsübergang und Lizenzierung. Thematische Schwerpunkte der Arbeit sind der Bindungsgrundsatz der Marke an den Geschäftsbetrieb, die potenzielle Irreführungsgefahr im Rahmen des Rechtsübergangs und der Lizenzierung, die Regelungen zum einfachen Rechtsübergang, die Verwendung der Marke als Sicherungsrecht sowie deren Behandlung in Insolvenz und Zwangsvollstreckung.

      Harmonisierungsoptionen im Bereich des Rechtsübergangs und der Lizenzierung von Markenrechten