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Martin Franzen

    Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge
    Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht
    Stärkung der Tarifautonomie durch Anreize zum Verbandsbeitritt
    Der Betriebsinhaberwechsel nach § 613 a BGB im internationalen Arbeitsrecht
    Privatrechtsangleichung durch die Europäische Gemeinschaft
    GK-BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Gemeinschaftskommentar
    • GK-BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Gemeinschaftskommentar

      Band 1: §§ 1-73b mit Wahlordnung und EBRG, Band 2: §§ 74-132

      Der Gemeinschaftskommentar ist ein umfassendes Standardwerk zur Kommentierung des BetrVG in zwei Bänden. Die 12. Auflage berücksichtigt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und die Änderungen der Wahlordnungen. Neu im Bearbeiterkreis ist Prof. Dr. Claudia Schubert. Autoren sind namhafte Professoren aus verschiedenen Universitäten.

      GK-BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Gemeinschaftskommentar
    • I-XXXIV -- § 1 Einleitung und Problemstellung -- ERSTER TEIL Legislative Rechtsangleichung -- 1. Abschnitt: Grundlagen -- 2. Abschnitt: Marktintegration und privatrechtliche Rechtsangleichung -- 3. Abschnitt: Institutionelle Vorgaben -- ZWEITER TEIL Judikative Rechtsangleichung -- 1. Abschnitt: Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung innerstaatlichen Rechts -- 2. Abschnitt: Auslegung und Fortbildung von Richtlinien im Privatrecht -- DRITTER TEIL Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse -- Literaturverzeichnis -- Stichwortverzeichnis

      Privatrechtsangleichung durch die Europäische Gemeinschaft
    • Das Tarifvertragssystem prägt die Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Damit es funktionsfähig bleibt, bedarf es einer starken Tarifbindung. Deren Stärkung ist ein Kernanliegen der Gewerkschaften, gerade auch in Zeiten eines zurückgehenden Organisationsgrades. Der Organisationsgrad von Gewerkschaften hat auch Wechselwirkungen auf den Organisationsgrad von Arbeitgeberverbänden. Auch deren Existenz und Bedeutung ist auf lange Sicht ohne starke Gewerkschaften in Frage gestellt. Erfreulicherweise hat die amtierende Bundesregierung das Anliegen einer Stärkung der Tarifbindung im aktuellen Koalitionsvertrag aufgegriffen.

      Stärkung der Tarifautonomie durch Anreize zum Verbandsbeitritt
    • Es handelt sich um einen Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht, der die europäische Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf das nationale Recht behandelt. Der Fokus liegt auf den Normtexten der jeweiligen Verordnung oder Richtlinie, einschließlich der Erwägungsgründe und deren nationaler Umsetzung, gegebenenfalls unter Verweis auf Werke wie den Erfurter Kommentar. Der Kommentar unterscheidet zwischen primärem und sekundärem Europarecht und bietet eine umfassende Darstellung des europäischen Arbeitsrechts in einem Band. Er umfasst die EU-Grundrechtecharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta sowie relevante Verordnungen und Richtlinien. Der Aufbau beinhaltet den Abdruck der Norm und Erwägungsgründe, Vorbemerkungen zur Richtlinie, Bezüge zum nationalen Recht, EuGH-Rechtsprechung und Problempunkte mit Erläuterungen. Die Normen sind auf dem Stand vom 1. Juli 2023. Die Neuauflage bietet erstmalige Kommentierungen zu wichtigen Richtlinien wie der Mindestlohn- und der Entgelttransparenz-Richtlinie sowie zur Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie und der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere zum Urlaubsrecht, wird ebenfalls behandelt. Das Autorenteam besteht aus Experten aus Justiz, Rechtswissenschaft und Anwaltschaft. Die Zielgruppe umfasst Justiz, Anwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sowie Personalabteilungen und Betriebsra

      Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht
    • Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge

      Vorschläge zur gesetzlichen Regelung von Streik und Aussperrung in Unternehmen der Daseinsvorsorge

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      • 6 hodin čítania

      Streiks im Bahn- und Luftverkehr, im Gesundheitswesen und in Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren Aufsehen erregt und bei großen Teilen der Bevölkerung auch Unmut hervorgerufen. Sie unterscheiden sich von normalen Arbeitskämpfen dadurch, dass der eigentliche Streikgegner weniger der Arbeitgeber, als vielmehr die Allgemeinheit ist. Diese ist jedoch nicht an der Schlichtung solcher Arbeitskämpfe und auch nicht an Gerichtsverfahren über deren Verhältnismäßigkeit beteiligt. Das Werk fordert daher mit rechtsvergleichenden und verfassungsrechtlichen Argumenten eine gesetzliche Regelung zur Regulierung von Arbeitskämpfen in der sogenannten Daseinsvorsorge.

      Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge