Hendrik Röwekamp Knihy



Die gesamte öffentliche Hand wickelt die meisten ihrer Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß der UVgO ab, ebenso müssen die Auftragnehmer: innen mit dem Regelwerk vertraut sein. Der Kommentar erläutert die praktische Umsetzung der Regelungen. NEU in der 2. Auflage: Berücksichtigung der seit Inkrafttreten der neuen UVgO in 2017 ergangenen Rechtsprechung Darstellung und Bewertung der in den ersten Jahren mit der UVgO gemachten Praxiserfahrung Der Kommentar erläutert, wie man bei Vergaben der öffentlichen Hand die Regelungen der UVgO praxisnah umsetzt. Die seit Inkrafttreten der UVgO 2017 ergangene Rechtsprechung und Praxiserfahrung werden besonders berücksichtigt.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Grundsätze für öffentliche Auftragsvergaben gesetzlich festgelegt, die aus dem Unionsrecht abgeleitet sind. Das seit dem 1. Mai 2012 gültige Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) verpflichtet grundsätzlich zur Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht, es sei denn, die Auftragsvergabe hat „wegen besonderer Umstände“ keine Binnenmarktrelevanz. Der Begriff der Binnenmarktrelevanz, der mit umfangreichen Verpflichtungen und Sanktionen verbunden ist, bleibt jedoch wenig transparent und schwer handhabbar. Der vorliegende Leitfaden bietet öffentlichen Auftraggebern umfassende Unterstützung bei der Prüfung der Binnenmarktrelevanz. Er richtet sich hauptsächlich an öffentliche und private Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen, die sich mit den Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes auseinandersetzen müssen. Die Inhalte sind jedoch auch für Auftraggeber außerhalb Nordrhein-Westfalens relevant, da die Frage der Binnenmarktrelevanz auch bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und nachrangigen Dienstleistungen aufkommt. Abgerundet wird der Leitfaden durch einen Mustervermerk zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz.