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Lars Viellechner

    Transnationalisierung des Rechts
    Verfassung ohne Staat
    • Verfassung ohne Staat

      Gunther Teubners Verständnis von Recht und Gesellschaft

      Auf der Grundlage der Systemtheorie hat Gunther Teubner eine soziologisch informierte Rechts- und Verfassungstheorie entwickelt, die nicht vom souveränen Staat, sondern von der funktional differenzierten Gesellschaft ausgeht. Anders als die überkommene Staatsrechtslehre annimmt, kann es Recht und Verfassung danach auch ohne Staat geben: einerseits in transnationalen Politikprozessen, andererseits in den „privaten“ Bereichen der Weltgesellschaft. Die Suche nach Einheit und Hierarchie des Rechts mag unter diesen Umständen vergeblich sein. Eine Vernetzung der verschiedenen staatlichen und nicht-staatlichen Verfassungsfragmente kann Teubner zufolge aber durch ein neuartiges Kollisionsrecht nach dem Vorbild des Internationalen Privatrechts gelingen. Mit Beiträgen von Ino Augsberg, Anna Beckers, Gralf-Peter Calliess, Pasquale Femia, Karl-Heinz Ladeur, Andreas Maurer, Riccardo Prandini, Ralf Seinecke, Thomas Vesting, Lars Viellechner

      Verfassung ohne Staat
    • Transnationalisierung des Rechts

      • 432 stránok
      • 16 hodin čítania

      Jenseits des staatlichen Rechts und des Völkerrechts, das seinerseits einen tiefgreifenden Wandel erfährt, entsteht eine neue Form von transnationalem Recht. Kohärenz und Legitimität des Rechts sind unter diesen Umständen nur zu gewährleisten, wenn die verschiedenen Rechtsordnungen sich füreinander öffnen und gegenseitig intern berücksichtigen. Das dazu erforderliche Kollisionsrecht bildet sich allmählich heraus. Ein responsiver Rechtspluralismus solcherart eröffnet einen Mittelweg, der zwischen staatlicher Souveränität und weltstaatlicher Universalität verläuft, zugleich aber auch radikale Partikularität vermeidet. Er kann das Spannungsverhältnis von Selbstbestimmung und Grundrechtsbindung, das dem Konzept der Verfassung innewohnt, angesichts veränderter Bedingungen aufrechterhalten.

      Transnationalisierung des Rechts