Im deutschen Insolvenzrecht ist unklar, welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren eines Lizenzgebers oder Lizenznehmers auf den Lizenzvertrag hat. Die Einführung von § 108a InsO sollte den Lizenznehmer in der Insolvenz des Lizenzgebers schützen, war jedoch bisher nicht erfolgreich. Im Gegensatz dazu erlaubt § 365(n) des US-Bankruptcy Code dem Lizenznehmer, die Lizenz während der Insolvenz des Lizenzgebers zu behalten, um den Innovationsprozess zu fördern und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Dennoch hat auch diese Regelung Schwächen, da die Rechte des Lizenznehmers nicht vollständig gewahrt sind und der Schutzbereich eingeschränkt ist. Die Arbeit vergleicht die US-amerikanische Regelung mit dem deutschen Recht und beleuchtet, ob eine Lizenz nach deutschem Recht der Aussonderung gemäß § 47 InsO unterliegt. Vor dem Hintergrund der Diskussionen in beiden Ländern wird eine Lösung vorgeschlagen, um Lizenznehmer vor dem Verlust ihrer Nutzungsrechte in der Insolvenz des Vertragspartners zu schützen. Zudem wird untersucht, ob Lizenznehmer im Falle ihrer eigenen Insolvenz die Lizenz behalten können, was entscheidend für den Erfolg einer Reorganisation sein kann. Diese Frage ist im US-Recht umstritten, und die Arbeit analysiert, welche Positionen dem schuldnerfreundlichen Ansatz des US-Bankruptcy Code am nächsten kommen und vergleicht dies mit der deutschen Rechtslage.
Laura Jelinek Knihy
