Was wäre Deutschland ohne seinen Tourismus? Von der Nordsee bis zu den bayerischen Alpen kommen in- und ausländische Besucher gerne, erwarten aber auch einen soliden Service für ihr Geld. Ohne qualifizierte Mitarbeiter, die durch eine fundierte Ausbildung geschult sind, wäre das kaum möglich. Daher hat die duale Berufsausbildung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einen hohen Stellenwert. Hotels und Gaststätten bilden fast 60.000 junge Menschen aus. Dazu kommen die Auszubildenden bei touristischen Leistungsträgern wie Reiseveranstaltern, Kongresszentren, Campingplätzen, Verkehrsbetrieben sowie Freizeitparks oder Spaßbädern. In der neu aufgelegten 4. Auflage von „Ausbildungsprofile in der Tourismusbranche“ werden neben den Ausbildungsprofilen für Hotellerie, Gastronomie, Kongresszentren, Reisebüros und -veranstalter sowie für den Verkehrssektor auch die Berufe aus der Sport- und Fitnessbranche vorgestellt. Die duale Ausbildung bildet dabei eine entscheidende Grundlage für die Servicequalität, die in diesen Branchen so wichtig ist. Und sie wird immer wichtiger, denn die individuellen Ansprüche in- und ausländischer Gäste an Transport, Unterbringung und Betreuung im Tourismus steigen stetig und verändern sich rasch. In der Broschüre wurden die QR-Codes zu jedem Ausbildungsberuf integriert, so dass man mit einem Klick auf die richtige Internetseite kommt, wo man dann direkt nach dem gewünschten Ausbildungsplatz suchen kann.
Ulrike Regele Knihy


Gastronomen, Händler und Lebensmittelhersteller sind dafür verantwortlich, dass in ihren Betrieben hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln besteht daher die gesetzliche Pflicht, für Lebensmittelsicherheit zu sorgen. Im Jahre 2004 wurde das Lebensmittelrecht auf europäischer Ebene neu geregelt. Um Lebensmittelsicherheit zu garantieren und Gesundheitsgefahren zu vermeiden, muss ein Gastronomiebetrieb zum einen alle Anforderungen an die Basishygiene erfüllen und zum anderen eine anstandslose Herstellung gewährleisten. Darüber hinaus muss ein Betrieb auch über ein geeignetes betriebsinternes Kontrollsystem verfügen.