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Günter Veigel

    Steuern als Kosten- und Konkurrenzfaktor
    Kostenrechnung und Preispolitik in der Elektrizitätswirtschaft
    Auto und Finanzamt
    Betrieb, Steuern und das Finanzamt
    • Techniker und Wirtschaftler in der Elektrizitätswirtschaft Emil Rathenau soll einmal gesagt haben, daß ein Ingenieur spätestens mit etwa 40 Jahren auch ein Kaufmann sein müsse. Ob dies allgemein richtig ist, mag dahingestellt sein. In der Elektrizitätswirtschaft aber ist sein Ausspruch für die verantwortlich tätigen Ingenieure sehr wohl am Platze. Ich meine aber auch, daß dort tätige Kaufleute, sofern auch sie wiederum Verantwortung tragen, zusehen sollten, daß auch sie rechtzeitig Ingenieure werden. Natürlich ist dieses „Bonmot“ Rathenaus, wie alle solche Aussprüche, eum grano salis zu verstehen. Niemand wird folgern, daß dann eine der beiden Fakultäten überflüssig sei und ihre Ver treter sich generell gegenseitig voll ersetzen könnten oder sollten. Für die Erzeugung und den Verkauf von Strom gelten infolge der Notwendigkeit der Übertragung über Leitungen und der praktisch nicht vorhandenen Speicher möglichkeit besondere technische Bedingungen, die sich naturgemäß auch auf die Methoden des Verkaufs auswirken und zu vielfach anderen Üblichkeiten führen als in anderen Wirtschaftszweigen.

      Kostenrechnung und Preispolitik in der Elektrizitätswirtschaft
    • Es soll mit dieser Arbeit kein Beitrag zu der Diskussion geleistet werden, ob diese oder jene Steuer über den Preis abgewälzt werden kann oder nicht, denn darüber entscheidet in jedem Einzelfall der Markt. Die Steuern, die angeblich nicht abgewälzt werden sollen, beeinflussen, genau wie alle an deren gewinnmindernden Belastungen auch, die Nettorendite des Unter nehmens, und diese stellt nun einmal den entscheidenden Faktor in einem Wirtschaftssystem dar, das als Regulativ das Konkurrenzprinzip anerkennt. Es ist eine Tatsache, daß sich in einem solchen System ein Unternehmen auf die Dauer nur dann behaupten kann, wenn es in Form des Nettogewinnes eine Verzinsung seines Eigenkapitals erwirtschaften kann, die mindestens dem marktüblichen Zinssatz entspricht. So gesehen werden a 11 e Steuern, auch die sog. Ertragsteuern, zu Kostensteuern und sind wie Kosten in die Kalkulation einzubeziehen. Unterschiede in der Steuerbelastung gleich wel cher Art haben stets Einfluß auf die Konkurrenzlage, weil das Unternehmen mit geringerer Belastung die vorauszusetzende Mindestrendite mit ver gleichsweise niedrigeren Preisen erwirtschaften kann. Das gilt heute beson ders auch für den zwischenstaatlichen Vergleich. Die Frage, in welchem Maße der Preis eines Produktes durch das gültige Steuersystem belastet wird, stellt eines der schwierigsten Probleme dar.

      Steuern als Kosten- und Konkurrenzfaktor