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Michael Seppelt

    Die Nachpartnerschaft mbB
    Die Haftung des letzten Gesellschafters in der LLP und der Partnerschaft
    • Die Frage der Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft von Freiberuflern ist von grosser praktischer Bedeutung und schon seit langerer Zeit Gegenstand der juristischen Diskussion. Die vorliegende Dissertation geht dieser Frage fur den letzten Gesellschafter einer englischen LLP und einer Partnerschaft nach."

      Die Haftung des letzten Gesellschafters in der LLP und der Partnerschaft
    • Die Haftung der Gesellschafter in einem Zusammenschluss von Freiberuflern ist von großer praktischer Relevanz und wird seit längerem juristisch diskutiert. Der Trend zur englischen LLP und die Einführung der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung verdeutlichen dies. Die Haftung des letzten Gesellschafters einer solchen Partnerschaft wurde bislang jedoch nicht gerichtlich entschieden oder umfassend erörtert. Diese Arbeit untersucht die Haftung des letzten Partners einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung und klärt, ob und in welchem Umfang er für berufliche Fehler, die nach dem Vermögensübergang auf ihn begangen wurden, Schadensersatz an einen Mandanten schuldet. Sollte die Partnerschaft beim Ausscheiden des vorletzten Partners nicht fortbestehen können, gilt de lege lata, dass dem Übernehmer nur in bestimmten Fällen eine Haftungsbeschränkung zugutekommen kann. Um die Interessen des Mandanten und des letzten Partners zu wahren, bleibt bis zur vollständigen Schadensabwicklung eine eingliedrige Nachpartnerschaft mbB zwischen dem letzten Partner und dem Versicherer bestehen, wenn dem Gläubiger ein Direktanspruch gegen den Versicherer der Partnerschaft zustehen würde. In diesem Fall erlischt die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nicht, solange ihr Fortbestand für die Geltendmachung möglicher Ansprüche gegenüber dem Versicherer und zur Aufrechterhaltung der Haftungsbeschränkung des letzten Partners erforde

      Die Nachpartnerschaft mbB