Bookbot

David Kampert

    Datenschutz in sozialen Online-Netzwerken de lege lata und de lege ferenda
    Operative Verwendung merkmalbasierter Information in der Automatisierung
    • Das Datenschutzrecht in der Bundesrepublik basiert auf der Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 und wurde durch die Volkszählungsentscheidung des BVerfG von 1983 verfassungsrechtlich fundiert. Angesichts der technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wird es als veraltet angesehen. Um den Datenschutz an das Internetzeitalter anzupassen, legte die EU-Kommission am 25.01.2012 einen Entwurf für eine Europäische Datenschutzgrundverordnung vor. Nach intensiven Verhandlungen einigte sich der Trilog aus Kommission, Parlament und Rat auf eine gemeinsame Linie. Diese Studie untersucht, ob das geltende Datenschutzrecht im Kontext sozialer Online-Netzwerke noch angemessene Ergebnisse liefert. Es werden Problembereiche wie datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit, Einwilligung und international anwendbares Recht identifiziert. Darauf aufbauend werden Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Datenschutzrechts diskutiert. Zudem wird analysiert, welchen Beitrag die geplante Datenschutzgrundverordnung zur Lösung der bestehenden Probleme leisten kann. Schafft sie einen gerechten Interessenausgleich und mehr Rechtssicherheit? Der Autor betrachtet soziale Online-Netzwerke umfassend und versucht, diese Kommunikationsplattformen systematisch in die Strukturen des Datenschutzrechts einzuordnen, um eine behutsame Weiterentwicklung des geltenden Rechts unter Einbeziehung spezifischer Regelungen vorzuschlagen.

      Datenschutz in sozialen Online-Netzwerken de lege lata und de lege ferenda