Die Situation der Urheber in der deutschen und schweizerischen Musikbranche ist alarmierend. Freiberufliche Kreative müssen oft erhebliche Vorleistungen erbringen, bevor sie von ihren Werken profitieren können. Die Ungewissheit, ob ein Werk erfolgreich wird, belastet die Schöpfer zusätzlich. In der Musikwirtschaft wird Musik zunehmend als Billigware wahrgenommen, die jederzeit verfügbar sein muss. Besonders der Umsatzanteil aus Streaming wächst rasant, doch Künstler können davon oft nicht leben. Laut Berechnungen müsste ein Musiktitel rund 3 Millionen Mal auf Spotify gestreamt werden, um dem Komponisten 1.000 Euro zu bringen. Der Gesetzgeber ist sich dieser Problematik bewusst und hat Schutzinstrumente eingeführt, darunter die Übertragungszwecktheorie, die darauf abzielt, Urheberrechte beim Schöpfer zu belassen. Pauschale Rechteeinräumungen werden auf den tatsächlichen Zweck des Nutzungsvertrags beschränkt. Rechteverwerter umgehen jedoch diese Theorie, indem sie alle möglichen Nutzungsarten im Vertrag aufführen, was zu langen Rechteklauseln führt und den angestrebten Schutz der Kreativen untergräbt. Die Übertragungszwecktheorie ist daher umstritten: Einige fordern ihre Abschaffung, während andere eine zwingende Ausgestaltung ohne Umgehungsmöglichkeiten befürworten. Diese Arbeit untersucht die ökonomischen Konsequenzen verschiedener Ausgestaltungen der Theorie und vergleicht die Ergebnisse mit der Rechtslage in der Schweiz.
Maximilian Rudolf Greger Knihy
