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Udo Szekulics

    Die Interpellation
    Was blieb von Kremsier?
    Tätigkeitsbericht der Liste JETZT
    • Die Entstehung unserer Grundrechte liegt weiter zurück, als man glauben möchte. Der erste gewählte Reichstag der Monarchie war eine Folge der einzigen Revolution des 19. Jahrhunderts, die im deutschsprachigen Reichsteil gegen die Habsburger gewagt wurde. Sie ist vergessen, und ebenso der Verfassungsentwurf und der Grundrechtekatalog, der in jenem Reichstag 1848/49 entstand. Der Versuch, in diesem Buch die alten Grundrechte unserem heutigen Rechtsbestand an verfassungsmäßig und völkerrechtlich garantierten Rechten gegenüberzustellen, wird von einer kritischen Betrachtung der Einschränkungen von Grundrechten in den letzten Jahren begleitet. Neben der unter Juristen bekannten Tatsache, dass manche Grundrechte aus 1849 weiter gefasst waren als unsere heutigen, überrascht vor allem, dass sie seitdem nie wieder in einem gewählten Parlament umfassend behandelt wurden.

      Was blieb von Kremsier?
    • Die Interpellation

      Das parlamentarische Kontrollrecht

      Das Recht des Parlaments, die Regierungstätigkeit zu hinterfragen, war eine der ersten Errungenschaften des Parlamentarismus. Als wichtige Kontrollfunktion im Gefüge der Staatsgewalten trägt das Fragerecht zur Balance der Machtverhältnisse bei. Die Praxis - vor allem der Beantwortung durch die Regierungsmitglieder - untergräbt in Österreich die Effizienz der Interpellation. Im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Demokratien werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Teil schlicht ignoriert. Das politische Klima spielt bei parlamentarischen Anfragen immer eine Rolle, die lückenhafte Beantwortung von Anfragen in Österreich hat jedoch eine lange Tradition über viele Gesetzgebungsperioden. In einer Analyse des faktischen und rechtlichen Ist-Standes der Interpellation, samt Vergleich mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich, wird versucht, Alternativen aufzuzeigen.

      Die Interpellation