Die Arbeit untersucht, inwieweit Aktiengesellschaften Schadensersatzansprüche aufgrund von Kartellverstößen gegen ihre Vorstände geltend machen können und welche Verpflichtungen der Aufsichtsrat hat, diese Ansprüche durchzusetzen. Sie kombiniert dogmatische und empirische Ansätze. Der Schwerpunkt der dogmatischen Untersuchung liegt auf der Haftung des Vorstands gemäß § 93 Abs. 2 S. 1 AktG, insbesondere auf der Compliance-Pflicht des Vorstands und den Anforderungen an ein Compliance-System. Zudem wird die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats nach § 116 S. 1 AktG in Verbindung mit § 93 Abs. 2 AktG betrachtet, wobei die Überwachungspflicht und die Aufklärungsverantwortung bei schwerwiegenden Kartellverstößen sowie die Pflicht zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Fokus stehen. Die empirische Untersuchung basiert auf 22 börsennotierten Aktiengesellschaften, die zwischen 2001 und 2021 mit Kartellbußgeldern belegt wurden oder durch die Kronzeugenregelung entgangen sind. Zunächst wird der Umgang mit Kartellverstößen und das Sanktionierungsverhalten der Gesellschaften analysiert. Anschließend erfolgt eine detaillierte Untersuchung der Entwicklung von Compliance-Systemen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme und Sanktionierung von Gesellschaftsorganen besteht und erste Tendenzen zu einer Veränderung der Sanktionierungspraxis erkennbar sind.
Svenja Tauchmann Knihy
