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Karl Heinz Selge

    De Processibus Matrimonialibus
    Das seelsorgerische Amt im neuen Codex iuris canonici
    Ehe als Lebensbund
    • In der Studie wird aus der Perspektive einer theologisch verantworteten Kirchenrechtswissenschaft der gegenwärtige ökumenische Diskurs über die Ehe als unauflöslicher Lebensbund untersucht. Dabei geht es um den Abbau vereinfachender und verfälschender Vorurteile hinsichtlich des Verständnisses der Unauflöslichkeit als unaufgebbares Charakteristikum der Ehe. Hierzu werden die rechtlichen und theologischen Implikationen einer normativ eingeforderten Unauflöslichkeit erörtert. Als Ergebnis der Analyse wird u. a. der Aspekt der Glaubensgebundenheit für die Begründung des christlichen Ehestandes vorgelegt. Von hierher ist auch ein besserer Verständniszugang eröffnet sowohl für die einschlägigen Bestimmungen des CIC als auch für die evangelisch-lutherische Praxis hinsichtlich der Möglichkeit zu neuerlicher Trauung nach erfolgter Ehescheidung. Es werden Erkenntnisse gewonnen, die einen wesentlichen Bezug zur katholischen Doktrin und Rechtsprechung aufweisen.

      Ehe als Lebensbund
    • Der Begriff des seelsorgerischen Amtes ist in der kanonistischen Doktrin bisher kaum entfaltet worden. In der vorliegenden Arbeit wird, ausgehend von den ekklesiologischen Vorgaben des Vaticanum II, durch rechtssystematische sowie genetische Interpretation der einschlägigen kodikarischen Bestimmungen überprüft, inwieweit die in der Literatur begegnenden Interpretations- und Systematisierungsansätze der Intention des Gesetzgebers gerecht werden. Diese kritisch-konstruktive Sichtung gibt - mit Blick auf die pastorale Praxis - Anregungen für eine theologisch-kanonistisch verantwortete Neusystematisierung.

      Das seelsorgerische Amt im neuen Codex iuris canonici
    • De Processibus Matrimonialibus

      Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes, Band 30 (2023)

      Die Zeitschrift „De Processibus Matrimonialibus“ ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung „De Processibus Matrimonialibus“, kurz „DPM“. „De Processibus Matrimonialibus“ wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z. B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.

      De Processibus Matrimonialibus