Praxisgerechte Antworten zur rechtssicheren Handhabung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bietet Ihnen dieser kompakte Kommentar. Organisationspflichten, Haftungs- und Sanktionsrisiken für die betroffenen Unternehmen und Zulieferer, rechtliche Instrumente zur Durchsetzung der Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltbelange im Bereich unternehmerischen Handelns: Gut verständliche Erläuterungen helfen, die neuen Compliance-Anforderungen in der Form klassischen Wirtschaftsverwaltungsrechts zum Schutz von Beschäftigten und sonstigen Betroffenen im In- und Ausland konkret umzusetzen. Direkt anwendbare Lösungsansätze unterstützen Unternehmen, Gerichte, Behörden und NGOs bei den Schwierigkeiten, die das neue Gesetz jetzt mit sich bringt. Der Kommentar erfasst die durch das LkSG erfolgte Erweiterung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben in ihrer gesamten Dimension.- Regelungen zu den betroffenen Unternehmen- Definition der zentralen Begriffe der Lieferkette sowie der erfassten Menschenrechte- umweltbezogene Pflichten, die der Gesetzgeber zum Kreis der relevanten Rechtsgüter zählt- die den Unternehmen konkret auferlegten Sorgfaltspflichten - Durchsetzung der Unternehmenspflichten durch Gewerkschaften und andere NGOs (Prozessstandschaft)- Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und damit zusammenhängende Zuständigkeits- und Befugnisnormen- neue gesetzliche Vorgaben zu den diversen Sanktionsinstrumentarien Fazit: Eine ausgewogene Kommentierung auf höchstem Niveau zum gelungenen Einstieg in ein neues Rechtsgebiet mit Ansätzen für eine menschenrechtskonforme Unternehmensführung in einer global vernetzten Wirtschaft.
Stefan Altenschmidt Knihy



Klimaschutzrecht
EU-Klimagesetz, KSG Bund und NRW, BEHG, Steuerrecht, Querschnittsthemen Gesamtkommentar
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Die Neuauflage des Gesamtkommentars zum Klimaschutzrecht beleuchtet praxisnah die jüngsten Entwicklungen, darunter wichtige BVerfG-Beschlüsse und die Novellierungen des KSG auf Bundes- und Landesebene. Zudem werden das neue EU-Klimagesetz, die Handelsperiode des BEHG und die Ergebnisse des Klimagipfels von Glasgow thematisiert. Der Kommentar bietet auch Einblicke in steuerrechtliche und verfassungsrechtliche Aspekte sowie interdisziplinäre Themen wie ökonomische und technische Grundlagen. Ein digitales Add-on ermöglicht den Nutzern den Zugriff auf aktuelle Informationen.
Immer häufiger und immer intensiver beschäftigen sich die Parlamente der 16 Bundesländer mit bundes- und aussenpolitischen Angelegenheiten, für deren Regelung sie aber nach der bundesstaatlichen Kompetenzordnung gar nicht zuständig sind. Dass sie dabei keine für den Bundesgesetzgeber in Berlin rechtsverbindlichen Beschlüsse fassen können, ist nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetz offensichtlich. Problematisch ist aber, ob und woher die Parlamentarier in den Landtagen und Bürgerschaften überhaupt ihre Befugnis zu bundes- und aussenpolitischen Erklärungen herleiten können. Anhand einer Analyse der einschlägigen bundes- und landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen weist der Autor am Beispiel des nordrhein-westfälischen Landtags nach, dass die Landesparlamentarier sich nicht auf ein allgemeinpolitisches Mandat berufen können. Ihre politische Äusserungsfreiheit endet vielmehr grundsätzlich dort, wo die Zuständigkeiten des Bundesgesetzgebers und der Bundesregierung beginnen. Allerdings begründet die Einbindung der Landesregierung in den Bundesrat und damit die aktuelle Diskussion auf Bundesebene auch ein entsprechendes Erörterungsrecht des Landtags, hat dieser doch das Bundesratsverhalten des Ministerpräsidenten und der Landesminister ständig zu kontrollieren. Zudem ist dem bundesstaatlichen Regierungsmodell des Grundgesetzes gerade die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der einzelnen Länder eigen. Die Landesparlamente dürfen daher auch solche bundespolitischen Themen diskutieren, die einen spezifischen und besonderen Bezug zum jeweiligen Bundesland haben. Die Monographie ist für alle an Fragen des Landesparlamentarismus und des Föderalismus Interessierte bestimmt. Sie bietet in Zeiten zunehmenden „informellen“ Staatshandelns geeignete Differenzierungskriterien auch für die parlamentarische Praxis in Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern. Der Autor hat Rechts- und Sozialwissenschaft in Bochum studiert und ist Doktor der Rechte. Als ausgewiesener Experte in Fragen des Landes- und Regionalparlamentarismus wurde er 2001 als erster ausländischer Jurist von der Verwaltung des Schottischen Parlaments in Edinburgh als „legal trainee“ angenommen.