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Carsten Schmitz-Hoffmann

    Grunderwerbsteuerrecht in der Vertragspraxis
    Das Grundlagengeschäft in der Personengesellschaft
    Adaptiver Spurverlassenswarner mit fahrerabsichts- und fahrerzustandsabhängiger Warnstrategie
    Voluntary standard systems
    • Voluntary standard systems

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      • 17 hodin čítania

      Emerging to the forefront of sustainable production and consumption are a promising and rapidly evolving concept known as Voluntary Standard Systems (VSS). They encompass the three pillars of sustainability – social, environmental and economic aspects and consequently they can be considered as a tool, which makes sustainable development visible. Currently, they are becoming a significant element in international trade and in the promotion of sustainable development strategies, especially in the context of globalised markets and supply chains. This volume provides a comprehensive overview of the current VSS concepts: from their nature and functioning, to the future outlook for their development. It places VSS in the broader context of global development issues and challenges, including development policy and international sustainability commitments, progress towards achieving ‘green economy’ and meeting climate protection targets. The volume contains also a representative selection of case studies which demonstrate their wide range of application in different sectors of the economy.

      Voluntary standard systems
    • „Maßnahmen, die die Grundlagen einer Gesellschaft berühren, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter.“ So unbestritten diese Aussage im Grundsatz ist, so bestritten ist ihr genauer Inhalt. Insbesondere neuere Entscheidungen von Bundes- und Obergerichten lassen die Tendenz zu einer immer weiteren Ausdehnung sog. „Grundlagengeschäfte“ erkennen. Im Gegensatz zur untersuchten Rechtsprechung und Literatur entnimmt der Autor Tatbestand und Rechtsfolgen dieses Maßnahmentypus nicht der Wertung des § 119 HGB. Den dogmatischen Ansatzpunkt bildet vielmehr die Regelung des § 305 BGB. Dies ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen Geschäften der Gesellschafter und Geschäften der Gesellschaft. Zwar können letztere faktisch oder mittelbar ebenso in die Rechts- und Interessenstellung der einzelnen Gesellschafter eingreifen. Demnach ist durchaus ein Bedürfnis nach Mitwirkung aller Gesellschafter auch in diesem Bereich gegeben. Dennoch ist in diesem Zusammenhang der Begriff des „Grundlagengeschäftes“ zu vermeiden. Die vorliegende Untersuchung zeigt stattdessen, dass, insoweit es sich um außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen gemäß § 119 Absatz 2 HGB handelt, ihre Wirksamkeit im Außenverhältnis trotz grundsätzlich unbeschränkter Vertretungsmacht der geschäftsführenden Gesellschafter an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist. Das insoweit zur Anwendung gelangende Rechtsinstitut ist die Lehre vom Missbrauch der (organschaftlichen) Vertretungsmacht. Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts anerkannt, kann für sie im Gesellschaftsrecht nichts anderes gelten. Dadurch begrenzt die Arbeit den Anwendungsbereich sog. „Grundlagengeschäfte“ auf Änderungen des Gesellschaftsverhältnisses durch alle Gesellschafter. Gleichzeitig werden die in diesem Zusammenhang aufgezeigten aktuellen Tendenzen - soweit ihnen auch unter Wertungsgesichtspunkten gefolgt werden kann - widerspruchsfrei in die gesetzlichen Regelungen über die Kompetenzverteilung in den Personengesellschaften eingeordnet.

      Das Grundlagengeschäft in der Personengesellschaft
    • Grundstück i. S. d. GrEStG; Rechtsträgerwechsel; Steuerbare Erwerbsvorgänge; Steuerberechnung und Steuerschuld; Nichtfestsetzung der Steuer; Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung; Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Anzeigepflichten und Eretilung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. Besonderheit: Beispiele mit anschließender grunderwerbsteuerlicher Beurteilung

      Grunderwerbsteuerrecht in der Vertragspraxis