Bookbot

Dela-Madeleine Halecker

    Der "Denkzettel" Fahrverbot
    Musik und Strafrecht
    • Musik und Strafrecht

      • 250 stránok
      • 9 hodin čítania

      Musik und Strafrecht scheint auf den ersten Blick ein Begriffspaar ohne näheren Zusammenhang zu sein. Die Beiträge dieses Buches verknüpfen aber beide Themen, indem sie die Konflikte beleuchten, in denen die Musik als Kunstform strafrechtlich Anstoß erregt oder umgekehrt rechtlich anstößig angegangen wird: Sie kann nämlich sowohl aktiv "Täter" (z.B. durch beleidigende Texte) als auch passiv "Opfer" (etwa bei Plagiaten) von Delikten sein. Zwischen Musik und Strafrecht steht in diesem Band somit die Kunstfreiheit als "Vermittler" im Mittelpunkt und ist zentraler Bestandteil der Diskussion über das Verhältnis dieser beiden Welten. Zwischen diesen Sphären stehen noch die Fälle' in denen Kriminalität als Inspiration der Musik dient. Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie von Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler befasst sich seit Jahren mit dem Thema "Kunst und Strafrecht", das breite Spektrum der Beiträge dieses Werkes zeigt den Facettenreichtum dieser Forschung.

      Musik und Strafrecht
    • Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die rechtsdogmatisch relevante Frage, inwieweit die Kriminalrechtsfolge Fahrverbot ( 44 StGB) gleichzeitig als Rechtsfolge einer typischen Jugendverfehlung ( 44 StGB i.V.m. 8 Abs. 3 JGG) und einer Verkehrsordnungswidrigkeit ( 25 StVG) fungieren kann. Unter diesem Blickwinkel werden zunachst das Wesen und die Funktion des Fahrverbotes als sog. "Denkzettel" herausgearbeitet. Anschlieaend wird das Fahrverbot in das jeweilige Sanktionssystem eingeordnet und die Voraussetzungen fur seine Anordnung und Vollstreckung kritisch hinterfragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Fahrverbot im Strafrecht noch nicht den Platz einnimmt, der ihm ursprunglich vom Gesetzgeber zugedacht war. Dazu bedarf es in erster Linie einer zuruckhaltenden Entziehung der Fahrerlaubnis gemaa 69 StGB. Im Jugendstrafrecht verstoat die Verhangung des Fahrverbotes nach derzeitiger Rechtslage gegen das Analogieverbot gemaa Art. 103 Abs. 2 GG. Neben der Verhangung einer Geldbuae fur eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit vermag das Fahrverbot als sog. "Denkzettel" nicht zu fungieren, es entfaltet fur den Betroffenen vielmehr Strafwirkung.

      Der "Denkzettel" Fahrverbot