Bookbot

Eva-Maria Moser

    Maria Moser
    Strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte der Fristenregelung
    Neue Arbeiten, eine neue Zeit
    Maria Moser, 2000 - 2010
    3 Wünsche - 2 Welten - 1 Ring. Life is a Story - story.one
    • Die Protagonistin flieht mithilfe eines magischen Rings in die Welt ihres Lieblingsbuches, nachdem die Gesellschaft sie enttäuscht hat. Während sie sich immer mehr in dieser fiktiven Realität verliert, steht sie vor der entscheidenden Frage, ob sie bereit ist, ihr reales Leben und ihre Freunde für die Flucht in diese Traumwelt aufzugeben. Die Geschichte thematisiert die Sehnsucht nach Flucht und die Herausforderungen, die mit der Wahl zwischen Fantasie und Realität verbunden sind.

      3 Wünsche - 2 Welten - 1 Ring. Life is a Story - story.one
    • Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts prägten Bauernhöfe in unterschiedlicher Form die Kulturlandschaft Oberösterreichs. Dokumentiert hat sie der Architekt Rudolf Heckl in den 1930/40er Jahren nicht nur in faszinierenden Schwarz-Weiss-Fotos, sondern auch in detaillierten Bauplänen. Dieses Heckl-Archiv ist Teil der volkskundlichen Abteilung der OÖ. Landesmuseen. Zum einen sollen die beeindruckenden Fotos einen Einblick in die Vielfalt der zum Grossteil bereits verschwundenen Baukultur in Oberösterreich geben. Zum anderen soll diese umfangreiche Publikation einen Querschnitt durch das Material ermöglichen, das von dem wichtigsten Kenner des Themeas, Dr. Gunter Dimt, bearbeitet wurde

      Maria Moser, 2000 - 2010
    • Die Idee eines Lebensrechts Ungeborener, die von GegnerInnen der Fristenlösung vehement vertreten wird, ist rechtshistorisch relativ jung. Besonders das Kirchenrecht hat erst um die Jahrhundertwende Vorbehalte gegen die Menschqualität der Leibesfrucht aufgegeben. Abtreibungsverbote existierten unabhängig von der Einschätzung der Rechtsnatur des Ungeborenen. Das heute gängige Argument des Lebensrechts war auch in Kulturen unbekannt, deren Rechtsordnung ein Abtreibungsverbot beinhaltete. In diesem Kontext erscheinen Abtreibungsverbote als willkürliche (ehe)männliche Kontrolle über den weiblichen Körper. Es ist daher nicht überraschend, dass bei der Einführung der Fristenregelung am 1. Januar 1975 vor allem Männer über die straflose Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten diskutierten. Die herrschende juristische Lehre sieht die Fristenregelung nach wie vor als Verstoß gegen das Verfassungsrecht und als Widerspruch zu dem in § 22 ABGB verheißenen Rechtsschutz für das ungeborene Leben. Der vorliegende Band zielt darauf ab, den Diskurs zu entemotionalisieren und einen feministischen Zugang zu diesem männlich dominierten Thema zu eröffnen. Die dunklen Erfahrungen des Nationalsozialismus zeigen die Gefahren der Respektlosigkeit gegenüber der weiblichen Autonomie auf.

      Strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte der Fristenregelung