Ein Buch zu schaffen, das die GSG 9 von heute darstellt, gehört wohl zu den Berufsträumen eines sicherheitspolitischen Fachjournalisten. Vor wenigen Tagen hatten Herausgeber Sören Sünkler und Dr. J.-P. Weisswange die große Ehre, das erste Exemplar unseres neuen Bild-Text-Bandes „GSG 9. Die Spezialeinheit der Bundespolizei – Speerspitze im Kampf gegen den Terrorismus“ an den Kommandeur des Verbandes zu überreichen. Jetzt ist das Werk auch für interessierte Leser lieferbar! Die Kernaufgabe der GSG 9 ist der Kampf gegen Terrorismus sowie gegen Schwerst- und Gewaltkriminalität. Die Rettung von Menschenleben hat hierbei oberste Priorität. Zu diesem Zweck steht die GSG 9 seit ihrer Gründung 1972 bereit. Rund um die Uhr und weltweit! Der 208 Seiten starke Band stellt im Schwerpunkt die GSG 9 von heute dar. Dabei wirkt er vor allem durch seine großformatigen eindrucksvollen Bilder. Kurze Texte in Deutsch und Englisch bieten Informationen zu Aufgaben, Gliederung, Ausbildung, den Einsatzeinheiten, Spezialisierungen, Einsätzen, Kooperationen im In- und Ausland, Ausrüstung sowie zur Geschichte.
Jan-Phillipp Weisswange Knihy



'Moderne Streitkräfte entfalten ihre Wirkung im Zeitalter der§'Vernetzten Operationsführung' durch hochkomplexes§militärisches Großgerät am Boden, in der Luft oder auf See.§Doch zeigt sich nicht zuletzt aus den Erfahrungen des §Afghanistan-Einsatzes, dass der individuellen Bewaffnung§des Soldaten nach wie vor entscheidende Bedeutung zukommt.§Dieses Buch stellt die Handwaffen und Panzerabwehrhandwaffen§der Bundeswehr vor, beurteilt deren Feuerkraft, beschreibt§die Munition, die Optik und Optronik, erläutert die Entwicklungsgeschichte§der Bewaffnung und vergleicht sie mit der Bewaffnung anderer Streitkräfte.§Weiterhin beschreibt es nicht nur die technischen Details der §einzelnen Waffen, sondern bewertet sie auch aus der Sicht der§Schützen, erläutert die taktische Ausbildung an den Waffen§und stellt die aktuellen Schießausbildungskonzepte vor.§In einem umfangreichen Anhang wird u. a. auch auf sehenswerte §Museen und Sammlungen hingewiesen.'