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Monopolkommission

    Post 2023: Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
    Post 2021: Wettbewerb mit neuem Schwung!
    Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Digital Markets Act
    Bahn 2023: Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!
    Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen
    Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb
    • In ihrem elften Sektorgutachten Post 2019 mit dem Titel "Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen fur den Wettbewerb" erortert die Monopolkommission regulierungs- und wettbewerbsrelevante Probleme der Postmarkte. Sie analysiert die Entwicklung der Brief- und KEP-Markte und erlautert die Reformbedurftigkeit der Postmarktregulierung in Deutschland. Die Monopolkommission wurdigt kritisch die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministerium fur eine Novelle des Postgesetzes und unterbreitet Vorschlage zur Verbesserung der Postmarktregulierung. Sie kritisiert unter anderem die Anderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung durch die Bundesregierung und spricht sich fur eine Verscharfung der Missbrauchsaufsicht auf den Postmarkten und fur eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch verpflichtende Schlichtungsverfahren aus. Die Monopolkommission schlagt weiter vor, den Umfang der Universaldienstleistungen zu uberprufen, um deren Kosten auch bei sinkenden Briefmengen zu begrenzen.

      Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb
    • In ihrem achten Sektorgutachten Energie (2021) setzt sich die Monopolkommission mit zwei neuen infrastrukturgebundenen Energiemarkten, den Markten fur Ladestrom und Wasserstoff, auseinander. Beim weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur ist darauf zu achten, dass Ladekundinnen und -kunden Wahlmoglichkeiten zwischen verschiedenen Betreibern haben. Die neuen Wasserstoffnetze sollen - wie der Telekommunikationssektor - einer dynamischen Regulierung unterworfen werden. Von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt fur die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz wird abgeraten. Daneben befasst sich die Monopolkommission mit dem Wettbewerb unter Stromborsen und empfiehlt, die Handelsbucher uber den gesamten Handelszeitraum zu teilen.

      Energie 2021: Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen
    • In ihrem neunten Sektorgutachten Bahn diskutiert die Monopolkommission die aktuelle Wettbewerbssituation auf den deutschen Eisenbahnmarkten. Die Monopolkommission empfiehlt insbesondere eine starkere Verankerung der Qualitatsregulierung der Infrastruktureinheiten des DB Konzerns in der Entgeltregulierung der Trassenpreise. Zudem werden Wettbewerbsprobleme im Ticketvertrieb betrachtet. Die Monopolkommission empfiehlt, dass der DB Konzern wettbewerbsrelevante Echtzeit- und Prognosedaten ihrer Infrastruktureinheiten fur dritte Vertriebsdienstleister zuganglich machen sollte. Die Monopolkommission erneuert schliesslich ihre Forderung der eigentumsrechtlichen Trennung der Infrastruktureinheiten von den Transportgesellschaften des DB Konzerns.

      Bahn 2023: Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!
    • Die Monopolkommission befasst sich in ihrem 82. Sondergutachten mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Digital Markets Act (DMA) und zeigt auf, wie der DMA gezielter darauf ausgerichtet werden kann, den Wettbewerb in digitalen Märkten zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Zentrale Empfehlungen der Monopolkommission betreffen die Begrenzung des gesetzlichen Anwendungsbereichs auf große Betreiber digitaler Ökosysteme sowie die Ausweitung des im Gesetzesvorschlag angelegten Verbots von Selbstbevorzugungsstrategien. Im Gegenzug sollte eine Ausnahme von den Verhaltensregeln des DMA - eine sog. Effizienzrechtfertigung - bei deutlichen Vorteilen für die Verbraucher und Verbraucherinnen ermöglicht werden.

      Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Digital Markets Act
    • In ihrem zwölften Sektorgutachten Post (2021) empfiehlt die Monopolkommission eine "große" Novelle des seit dem Jahr 1997 weitgehend unveränderten Postgesetzes. Hierbei sollten die Entgeltmaßstäbe in § 20 Postgesetz neu geregelt, der Teilleistungszugang auf Warensendungen und Pressepost erweitert und die Vorlagepflicht der Deutsche Post AG für Geschäftskundenverträge ausgedehnt werden. Daneben untersucht die Kommission die Rolle von Amazon für den Paketmarkt. Einerseits belebt das Unternehmen den Wettbewerb, andererseits besteht die Gefahr, dass Amazon seine Marktmacht als Betreiber des größten Onlinemarktplatzes in den Paketmarkt überträgt. Das zukünftige Verhalten von Amazon als Plattformbetreiber sollte daher beobachtet werden.

      Post 2021: Wettbewerb mit neuem Schwung!
    • Post 2023: Postwesen durch Wettbewerb erneuern!

      13. Sektorgutachten

      • 129 stránok
      • 5 hodin čítania

      In ihrem 13. Sektorgutachten Post analysiert die Monopolkommission die aktuelle Wettbewerbssituation auf den deutschen Postmärkten. Die Monopolkommission spricht sich insbesondere für eine zeitnahe, umfassende Überarbeitung des Postgesetzes von 1997 aus und legt dazu erneut eine Reihe von Vorschlägen vor. Ein Kernanliegen der Reform sollte die Stärkung des Teilleistungszugangs sein. Kritisch sieht die Kommission hingegen die geplante Ausweitung des Umsatzsteuerprivilegs für die Deutsche Post AG. Daneben werden Empfehlungen für eine Anpassung des Universaldienstes und für eine wirksame Durchsetzung von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen im Postwesen vorgelegt.

      Post 2023: Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
    • Telekommunikation 2023: Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!

      13. Sektorgutachten

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      In ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation analysiert die Monopolkommission die aktuelle Wettbewerbssituation auf den deutschen Festnetz- und Mobilfunkmärkten. Die Monopolkommission empfiehlt eine kurze Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre, die mit wettbewerbsfördernden Auflagen verbunden werden sollte. Im Festnetz spricht sie sich gegen ein Verbot des Überbaus von Glasfasernetzen und für einen frei verhandelten offenen Netzzugang (Open Access) aus, der es Anbietern ermöglichen soll, Netze anderer Betreiber mitzubenutzen, um eigene Dienste anzubieten. Daneben unterbreitet die Monopolkommission verschiedene Vorschläge zur Verfahrensverkürzung bei der Bundesnetzagentur.

      Telekommunikation 2023: Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!