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Wilfried Küper

    1. máj 1937 – 10. august 2020
    Carl Joseph Anton Mittermaier
    Probleme der Hehlerei bei ungewisser Vortatbeteiligung
    In memoriam Wilhelm Gallas
    Beiträge zur Rechtswissenschaft
    Immanuel Kant und das Brett des Karneades
    Strafrecht Besonderer Teil
    • Seit dem Inkrafttreten des 6. StrRG am 1.4.1998 betrafen Änderungen und Erweiterungen des Strafrechts nahezu ausschließlich Einzelfragen. Zur Überprüfung dieser Neuerungen an den Grundlagen des Rechts sah man keinen Anlass. Dabei sind es doch gerade sie, die fundierte Antworten auf die Frage liefern, wie neuen Entwicklungen begegnet werden kann, die das Strafrecht betreffen, ohne die Grundlagen zu verlassen, auf die es gebaut ist. Notwendig hierfür ist die Einbeziehung der Antworten aus der Rechtsphilosophie und dem reichen Erfahrungsschatz, den die Rechtsgeschichte bietet, verbunden mit einem Blick auf Personen, deren Ideen unser heutiges Strafrecht mit geprägt haben. Dieser Einsicht folgend, haben sich die Herausgeber des vorliegenden Bandes entschlossen, aus den facettenreichen strafrechtsgeschichtlichen und den rechtsphilosophischen Texten Wilfried Küpers einige Abhandlungen auszuwählen, die eben diese grundlegenden Positionen beleuchten. Alle diese Beiträge spiegeln die Gründlichkeit, die innere Kraft und die Neugier des Autors wider, dessen Liebe zu seiner Wissenschaft aus jeder Zeile seiner Arbeiten spricht.

      Strafrechtliche Beiträge zu Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
    • Strafrecht, besonderer Teil

      • 498 stránok
      • 18 hodin čítania

      Die Neuauflage: Im Rahmen der Neuauflage wurden das beträchtliche Literatur- und Rechtsprechungsmaterial sowie einige Gesetzesänderungen eingehend verwertet. Die Konzeption: Die Definitionensammlung zum Besonderen Teil des StGB verarbeitet den üblichen Lehrstoff nach Art eines Lexikons in etwa 170 alphabetisch angeordneten und kommentierten Stichworten zu einem strafrechtlichen „Wörterbuch der gesetzlichen Begriffe“. Der optisch hervorgehobene Haupttext enthält die eigentlichen Begriffsbestimmungen, die die herrschende Meinung konzentriert zusammenfassen und das Problemfeld umreißen sowie streitige bzw. zweifelhafte Punkte kennzeichnen. Belegstellen aus Literatur und Rechtsprechung, häufig durch besonders aussagekräftige wörtliche Zitate abgerundet, bieten die Möglichkeit, sich gründlicher zu informieren. Erläuterungen vertiefen die Ausführungen lehrbuchartig dort, wo Streitstand und Komplexität der Materie es erfordern.

      Strafrecht, besonderer Teil