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Rainer Kirchmair

    Die vatikanischen Vorgaben zur Vermögensverwaltung der katholischen Orden in der Praxis
    Schutzmechanismen des öffentlichen Rechts für Menschen mit Behinderungen in institutioneller Unterbringung
    • Die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ist eines der groaen Menschenrechtsthemen des 21. Jahrhunderts. Eine besondere Herausforderung in diesem Themenkomplex ist die Inklusion von Menschen, die in Einrichtungen der staatlichen oder privaten Behindertenhilfe untergebracht sind. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich deshalb mit den im offentlichen Recht in Osterreich vorgesehenen Sicherungsmechanismen der Rechte von Menschen mit kognitiven Beeintrachtigungen in institutioneller Unterbringung. Nach einer detaillierten Analyse der Vorgaben zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Volker- und Unionsrecht wird die Rechtsschutzsituation in Osterreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene dargestellt. Der Fokus der Untersuchung liegt auf der Umsetzungsrealitat der UN-Behindertenrechtskonvention und des OPCAT und den Auswirkungen auf das osterreichische Verfassungs- bzw. Verwaltungsrecht. Von besonderem Interesse ist dabei die Qualitat des Rechtsschutzes, der auf Bundes- und Landesebene von Ombudschaften bzw. Anwaltschaften offentlichen Rechts angeboten wird. Abschlieaend werden Reformvorschlage zur Umsetzung der volkervertraglichen Verpflichtungen aufgezeigt.

      Schutzmechanismen des öffentlichen Rechts für Menschen mit Behinderungen in institutioneller Unterbringung
    • Die vatikanischen Richtlinien zur Verwaltung der Güter der Ordensgemeinschaften aus dem Jahr 2014 intendieren die Interpretation des kirchlichen Vermögensrechts im Lichte der Erkenntnisse der modernen Betriebswirtschaftslehre. Mit der vorliegenden Handreichung wollen die Autoren dazu beitragen, dass die Vorgaben der Richtlinien unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des II. vatikanischen Symposiums zur Ordensvermögensverwaltung im November 2016 in den Ordensgemeinschaften und ihren Werken in Österreich und Deutschland umgesetzt werden können.

      Die vatikanischen Vorgaben zur Vermögensverwaltung der katholischen Orden in der Praxis