Der Großkommentar bietet eine tiefgehende Analyse der Grundordnung Nordrhein-Westfalens und richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker. Mit hohem sprachlichen und wissenschaftlichen Anspruch liefert er umfassende Unterstützung und Orientierung in rechtlichen Fragestellungen.
Kommentar zum Ordnungsbehördengesetz NRW und zum Polizeigesetz NRW
Das Buch enthält die Kommentierung des Ordnungsbehördengesetzes und des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Hinsichtlich des Ordnungsbehördengesetzes handelt es sich um die zweite Auflage. Der Kommentar setzt Maßstäbe für eine zeitgemäße Interpretation des OBG und des PolG als Grundlagen des nichtpolizeilichen und des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts in Nordrhein-Westfalen. Die Kommentierung durch zehn ausgewiesene Fachleute aus der administrativen und gerichtlichen Praxis sowie aus Wissenschaft und Lehre garantiert – unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie der neuesten Fachliteratur – eine detailgenaue Verortung der rechtlichen Probleme sowie eine kompetente Erläuterung der praxisrelevanten Fallgruppen. Den Autoren gelingt es trotz wissenschaftlicher Tiefe, den Anforderungen von Ordnungs- und Polizeibehörden, Anwaltschaft und Gerichtsbarkeit gerecht zu werden.
BauO NRW im schnellen Zugriff. Sicherheit vor Ort Der neue Kommentar bietet eine prägnante, praxisnahe und anschauliche Erläuterung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen. Durch sein kompaktes Format ist er der ideale Handkommentar – auch »vor Ort«. Anwendungssicherheit in der Praxis Das Zusammenwirken von Juristen und Technikern garantiert ausgewogene und praxisgerechte Antworten auf sämtliche für die sichere Planung und Bauausführung bedeutsamen Fragestellungen, etwa zu den Abstandflächen, den baulichen Anlagen, den Befugnissen der Bauaufsichtsbehörden und dem Verwaltungsverfahren vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Dabei wurde die aktuelle Rechtsprechung, v. a. der nordrhein-westfälischen Gerichte, umfassend ausgewertet.
Das Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen ist als Grundsatznorm des Landes für die Verwaltungspraxis von herausragender Bedeutung. Darüber hinaus hat das Gesetz prägenden Einfluss auf das gesetzgeberische und verwaltungsbehördliche Handeln, aber auch auf die Verwaltungskultur der staatlichen und kommunalen Behörden im Land. Der Kommentar ist insbesondere an den Anforderungen von Behörden, Anwaltschaft und Gerichten ausgerichtet. Entsprechend ist bei der Darstellung der Bedeutung der Rechtsprechung – vor allem auch des Oberverwaltungsgerichts in Münster – für die Auslegung des Ordnungsbehördengesetzes Rechnung getragen.