Pan Ovocňák díl II.
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Věčně přežraný a udýchaný novinář Klárk Kent je již za svým profesním zenitem. Může jeho kariéru, ba celý život, změnit speciální pomeranč, který mu propůjčí nebývalé schopnosti?



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Zum WerkDas Werk verfolgt das Ziel, die vielfältigen Rechtsbereiche, die um das Gesamtthema Werbung herum eine Rolle spielen, insbesondere die Regelungen des UWG sowie der einschlägigen europarechtlichen Maßgaben und zahlreicher Sondergesetze (z.B. das HMWG), in einer systematischen Darstellung für den Praktiker aufzubereiten. Die Darstellung geht sowohl von unterschiedlichen Werbekanälen (Rundfunk, Internet, Printmedien, Film- und Kinowerbung) als auch von unterschiedlichen Zielgruppen (Verbraucher, Unternehmen, Minderjährige) aus.Vorteile auf einen Blick für Praktikerinnen und Praktiker ausgerichtetes Handbuch Kommentierung besonders einschlägiger Rechtsgebiete wie Kennzeichenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht neues Konzept als Querschnittskonzeption großes erfahrenes Autorenteam, welches zu den jeweiligen Spezialthemen das einschlägige Know how mitbringt. Inhalt1. Teil - Allgemeines Werberecht 1. Kapitel: Einführung - Was ist Werbung? 2. Kapitel: allgemeine Anforderungen an die Inhalte der Werbung 1. Abschnitt: Einführung und Überblick 2. Abschnitt: Die praktisch wichtigsten Einzelnormen des UWG 3. Abschnitt: Internationale Werbung und Einfluss des Unionsrechts 3. Kapitel: allgemeine Anforderungen an die Erkennbarkeit als Werbung 4. Kapitel: Allgemeines zu Zielgruppen und Adressaten der Werbung und deren Daten 5. Kapitel: "Soft Law" im Werberecht 6. Kapitel: vom Adressaten ausgesprochene Verbote der Werbeausspielung und -zustellung 7. Kapitel: Datenschutzrecht (allgemeiner Teil) 2. Teil - Besonderes Werberecht 7. Kapitel: Einführung - Besonderheiten bei spezieller Werbung 8. Kapitel: Einzelne Arten von Werbung 9. Kapitel: Werbung auf speziellen Kanälen 1. Abschnitt: Werbung im linearen Rundfunk (TV und Radio) 2. Abschnitt: Werbung in rundfunkähnlichen Telemedien (Video-on-Demand-Dienste) 3. Abschnitt: Film- und Kinowerbung 4. Abschnitt: digitale Werbung 5. Abschnitt: In-Game-Werbung 6. Abschnitt: Werbung in Printmedien 7. Abschnitt: Out-of-Home-Werbung 8. Abschnitt: Direktwerbung 9. Abschnitt: Werbung auf Produktverpackungen usw. (Produktkennzeichnungsrecht) 10. Kapitel: Werbung für spezielle Zielgruppen 1. Abschnitt: An Verbraucher gerichtete Werbung ("B2C-Werbung") 2. Abschnitt: An Unternehmen ("B2B-Werbung") 3. Abschnitt: An Kinder und Minderjährige gerichtete Werbung 4. Abschnitt: An sonstige besonders schutzbedürftige Personen gerichtete Werbung Sonderteil zur Werbung für spezifische Produkte und Dienstleistungen (u.a.): Abonnements Alkohol Arzneimittel (HWG) Biologische Lebensmittel Computerspiele - s. Games Darlehen Finanzdienstleistungen Finanzprodukte Fonds (Aktien, Immobilien usw.) Gewinnspiele Green Claims Greenwashing Heilmittel Kleidung Kosmetika Krankenhaus Lebensmittel Medizinprodukte Tabakwaren Videospiele Waffen Wahlwerbung ZielgruppeFür Anwal
In seinem Maastricht-Urteil vom 12.10.1993 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Art. 38 Abs. 1 GG im Anwendungsbereich des Art. 23 GG die durch Wahlen bewirkte Legitimation nicht so entleeren darf, dass das demokratische Prinzip verletzt wird. Diese Auslegung wurde in späteren Entscheidungen bestätigt, jedoch ohne umfassende Begründung. Martin Soppe argumentiert, dass eine materielle Aufladung des wahlrechtlichen Schutzbereichs dogmatisch nicht überzeugend ist. Stattdessen sollte der Fokus auf der Eingriffsseite liegen. Er zeigt, dass die Ausweitung des klassischen Eingriffsbegriffs durch Rechtsprechung und Literatur auch auf die Delegation von Kompetenzen durch den Bundestag anwendbar ist, was als Beeinträchtigung des Wahlrechts aus Art. 38 Abs. 1 GG verstanden werden kann. Gegen diesen Ansatz sprechen die in der Literatur geäußerten Bedenken nicht, da keine Popularklage eröffnet wird und der Bundestag keine zusätzlichen Einschränkungen auferlegt bekommt. Die entwickelte Konzeption lässt sich auch auf Situationen übertragen, in denen der Bundestag Kompetenzen an EG-Organe oder völkerrechtliche Institutionen delegiert. Rechtsvergleichende Untersuchungen stützen teilweise die Ergebnisse zur grundgesetzlichen Rechtslage und zeigen unterschiedliche Verfassungsstrukturen auf. Überlegungen zur Reichweite des „subjektiven Rechts auf Demokratie“ und seiner prozessualen Durchsetzung runden die Arbeit ab.