Fake News als Herausforderung des deutschen Strafrechts
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Mit den Freiheiten des Internets kamen auch Schattenseiten: Fake News beeinflussen nicht nur Wahlkämpfe, sondern sind auch in der Pandemiebekämpfung, diplomatischen Beziehungen und auf Kapitalmärkten präsent. Eine umfassende Untersuchung beleuchtet die spezifischen Merkmale dieses Phänomens, deckt die unzureichende Wehrhaftigkeit des deutschen Strafrechts auf und präsentiert konkrete Gesetzesreformvorschläge. Die Bereiche, die von Fake News betroffen sind, sind so vielfältig wie die Formen, Akteure und Verbreitungswege der Falschnachrichten. Als junge Entwicklung des Internetzeitalters wird das Phänomen sowohl in tatsächlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht analysiert. Die Arbeit definiert den oft vagen Begriff der Fake News und präsentiert interdisziplinäre Ergebnisse empirischer Forschung. Zunächst wird das Unrecht von Fake News abstrakt erörtert, gefolgt von einer Untersuchung ihrer strafrechtlichen Relevanz, die schwerwiegende Lücken im Ehr- und Wahlschutz aufdeckt. Daraufhin werden konkrete Vorschläge für gesetzliche Formulierungen unterbreitet. Die Untersuchung gliedert sich in mehrere Abschnitte, die von der Einleitung über die Definition und die rechtlichen Implikationen bis hin zu Reformvorschlägen reichen.
