Die analoge Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB auf die Auslegung von automatisierten Willenserklärungen.
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Der Grundsatz, dass Unklarheiten zu Lasten des Verwenders von AGB (§ 305c Abs. 2 BGB) gehen, wird von verschiedenen renommierten Kommentaren auch auf automatisierte Willenserklärungen angewendet. Diese Ansicht, oft als „herrschende Meinung“ bezeichnet, wird jedoch selten ausreichend begründet und stützt sich häufig auf zirkuläre Verweise in der Sekundärliteratur. Die Arbeit untersucht diesen Themenkomplex kritisch und hinterfragt die rechtliche Stichhaltigkeit der herrschenden Meinung. Dabei wird auf Erkenntnisse aus der Rechtsgeschichte, Rechtsökonomie und Rechtsvergleichung zurückgegriffen, um zu klären, ob diese Ansicht tatsächlich juristische Zustimmung verdient. Die Untersuchung gliedert sich in verschiedene Abschnitte: Zunächst wird die allgemeine Auslegung automatisierter Willenserklärungen sowie deren Auslegung im Falle von Zweifeln behandelt. Anschließend erfolgt eine rechtsökonomische und rechtsvergleichende Betrachtung, insbesondere im Kontext Österreichs. Schließlich werden Lösungsmöglichkeiten sowohl de lege lata als auch de lege ferenda aufgezeigt. Die Arbeit zielt darauf ab, eine fundierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Herausforderungen zu bieten, um die Gültigkeit der herrschenden Meinung zu überprüfen und mögliche Alternativen zu diskutieren.
