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Theresia Höynck

    Jugendgerichtsbarometer 2021/2022
    Die Strafverfolgung der Vergewaltigung in Niedersachsen
    Internationale Menschenrechtsstandards und das Jugendkriminalrecht
    • Internationale Menschenrechtsstandards und das Jugendkriminalrecht

      Dokumente der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union

      • 892 stránok
      • 32 hodin čítania

      Seit Mitte der 1980er Jahre die Rechte des Kindes verstärkt in den Blickpunkt der Vereinten Nationen gerückt sind, entstanden auch im Bereich des Jugendkriminalrechts eine Vielzahl von internationalen Dokumenten und Regelwerken. Dieser Entwicklung folgend hat der Europarat sich ebenfalls mit dem Thema befasst und entsprechende Richtlinien erlassen. Erst deutlich später ist es auch auf der Ebene der Europäischen Union zu Normierungen zum Jugendkriminalrecht gekommen. Der vorliegende Band hat gegenüber der 2001 erschienenen Sammlung deutlich an Umfang gewonnen. Zwischenzeitlich sind verschiedene neue Normen in Kraft getreten, einige ältere wurden zusätzlich aufgenommen, um eine möglichst umfassende Sammlung vorzulegen. Angesichts steigender Bedeutung internationaler Normen, auch für die nationalen Rechtsanwender, soll damit der Zugang erleichtert werden. Ziel ist, einen Überblick über das Spektrum der internationalen Rechtsvorschriften mit Bezug zum Jugendkriminalrecht zu geben, um die praktische Nutzung, insbesondere durch Justiz und Jugendhilfe, in der deutschen Jugendkriminalrechtspflege zu fördern. Die Auswahl der Dokumente beschränkt sich der thematischen Fokussierung wegen im Wesentlichen auf solche mit unmittelbarem Bezug zum Jugendstrafrechtssystem. Der einführende Text von Frank Neubacher sei zum besseren Verständnis und als Lesehilfe wärmstens empfohlen. Er enthält grundsätzliche Ausführungen zu Inhalt und Bedeutungswandel der Menschenrechte in der Politik der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union.

      Internationale Menschenrechtsstandards und das Jugendkriminalrecht
    • Die Strafverfolgung der Vergewaltigung in Niedersachsen

      Projektbericht und Ergebnisse

      • 268 stránok
      • 10 hodin čítania

      Im Rahmen des Forschungsprojektes Die Strafverfolgung der Vergewaltigung soll in Niedersachsen der Frage nachgegangen werden, wie Strafverfahren zu Verdachtsfällen der Vergewaltigung in Niedersachsen von Beginn bis zum Ende des Strafverfahrens verlaufen. Damit beschränkt sich die Untersuchung auf das Hellfeld und auf Sexualdelikte mit einem hohen Schweregrad. Aus forschungsökonomischen Gründen erfolgte eine Beschränkung auf Fälle mit volljährigen weiblichen Opfern.

      Die Strafverfolgung der Vergewaltigung in Niedersachsen
    • Jugendgerichtsbarometer 2021/2022

      Eine bundesweite (Wiederholungs-)Befragung von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen

      • 136 stránok
      • 5 hodin čítania

      Die hier vorgelegte Untersuchung knüpft ganz unmittelbar an das im Jahr 2014 veröffentlichte Jugendgerichtsbarometer an. Dort wurden erstmals in dieser Form im Wege einer bundesweiten Befragung aller Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen verschiedene zentrale Aspekte dieses praktisch und politisch wichtigen Arbeitsbereiches systematisch erhoben. Inwieweit Buchstabe und Geist des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden, ist auch kurz vor dem hundertsten Jahrestag seines Inkrafttretens im Jahr 2023 immer wieder Gegenstand fachpolitischer Debatten. Seit vielen Jahren stehen hier u.a. die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz sowie die Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen im Fokus des Interesses. Diese beiden Themen sind auch wichtige Punkte der EU-Richtlinie 2016/800, die mit Wirkung zum 17. Dezember 2019 durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren umgesetzt wurde, mit dem verschiedene Normen des JGG zu dieser Zusammenarbeit insbesondere auch im Vorverfahren verändert wurden. Bezogen auf die vorausgesetzten Kenntnisse von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen ist außerdem durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 zum 1. Januar 2022 eine Konkretisierung der in § 37 JGG genannten Qualifikationsanforderungen an Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen in Kraft getreten. Die Aktualität dieser Themenbereiche ist daher ungebrochen, außerdem stellt sich die Frage, inwieweit bereits Änderungen durch die Neuregelungen beobachtet werden können. In beiden genannten Bereichen, Zusammenarbeit der Justiz mit der Jugendhilfe und Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen, haben schon im Vorfeld der genannten Gesetzesänderungen in den letzten Jahren Entwicklungen stattgefunden, die Fragen nach Veränderungen seit der ersten Befragung 2013/2014 aufwerfen. So sind in der Praxis durchaus verstärkte Bemühungen zu verzeichnen gewesen, innerhalb der Justiz spezielle Fortbildungsangebote im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit zu unterbreiten. In der Jugendhilfe ist die Zusammenarbeit mit der Justiz nicht nur im Kontext des JGG ein Dauerthema, die nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2016/800 zu erwartende Umsetzung in nationales Recht hat hier bereits vor der gesetzlichen Neureglung für intensive Debatten und Anpassungen in der Praxis gesorgt. Darüber hinaus soll mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2021 durch Änderungen des § 52 im Sozialgesetzbuch VIII (SGB) und dem neuen § 37a JGG die fallübergreifende und fallbezogene Kooperation von Jugendhilfe und Justiz gestärkt werden. Aufgrund der hohen Bedeutung der Neuregelungen wurden neben den schon 2013/2014 behandelten Themen einige neue Aspekte in die Befragung aufgenommen: die notwendige Verteidigung, die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Beteiligung von Erziehungsberechtigten im Jugendstrafverfahren. Um diese zusätzlichen Punkte aufnehmen zu können, ohne die Befragung zu überfrachten, wurden im neuen Fragebogen einige Items aus 2013/2014 nicht mehr aufgenommen. Bei nicht wenigen Punkten musste außerdem der Tatsache Rechnung getragen werden, dass der Befragungszeitraum rund 1,5 Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie begann. Bei manchen Fragen erforderte dies Änderungen, um die Bedeutung der Pandemiefolgen von anderen Aspekten möglichst isolieren zu können. Insgesamt handelt es sich also um eine leicht ergänzte und in einigen Punkten abgeänderte Wiederholungsbefragung mit dem Ziel, mögliche Veränderungen in den Themenkomplexen Qualifikation von Jugendrichter:innen und Jugendstaatsanwält:innen sowie Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz seit 2013/2014 nachzuzeichnen und gleichzeitig erste Einblicke in Praxiswahrnehmungen zu ausgewählten, besonders kontroversen Aspekten der JGG-Reform von 2019 zu erfassen. Entsprechend enthält die vorliegende Untersuchung bei den Punkten, die bereits im ersten Jugendgerichtsbarometer erhoben wurden, die Vergleichsebene mit dem Zeitraum 2013/2014. Bei Themenkomplexen, die von der Gesetzesänderung 2019 betroffen sind, wurde außerdem oftmals zusätzlich nach einem Vergleich der Situation vor und nach 2019 gefragt.

      Jugendgerichtsbarometer 2021/2022