Z Knihobotu sa stal Bookbot!
Bookbot

Gerhard van Gemmeren

    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB
    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 2: §§ 38-79b
    • Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts Zur Neuauflage von Band 2In der 5. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Insbesondere die geplanten Änderungen des StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt werden ausführlich dargestellt.ZielgruppeFür die Rechtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 2: §§ 38-79b
    • Der Münchener Kommentar zum StGB bietet in sechs Bänden eine umfassende Erläuterung des gesamten Strafgesetzbuchs sowie in drei weiteren Bänden bedeutende Teile des Nebenstrafrechts. Der Großkommentar verbindet moderne Entwicklungen des Strafrechts mit wissenschaftlicher Tiefe und berücksichtigt dabei die praktischen Bedürfnisse. Besonders hervorzuheben sind die präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie realitätsnahe Lösungsvorschläge, die diesen Kommentar auszeichnen. Ein hochqualifiziertes Autorenteam macht das Werk zu einer unverzichtbaren Ressource für alle, die sich mit Strafrecht beschäftigen. Band 6 behandelt wichtige Vorschriften zu Straftaten gegen den Wettbewerb, Sachbeschädigung, gemeingefährlichen Straftaten, Umweltstraftaten und Straftaten im Amt, und schließt damit die Kommentierung des StGB ab. In der 4. Auflage wird die gesamte Kommentierung, insbesondere zu den Straftaten gegen den Wettbewerb, umfassend aktualisiert. Aufgrund des Umfangs wurde der frühere Band 5 in zwei Bände aufgeteilt (nun Band 5 und Band 6). Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die sich mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 6: §§ 298-358 StGB