Z Knihobotu sa stal Bookbot!
Bookbot

Lea-Ariane Felicitas Blenk

    Der Acte Clair in der deutschen Rechtsprechung zum Europäischen Zivilprozessrecht
    • Untersuchungsgegenstand ist die Vorlagepraxis der deutschen Gerichte im Bereich des Europäischen Zivilprozessrechts. Die Arbeit wendet sich vom formellen Acte Clair-Begriff aus der CILFIT-Rechtsprechung des EuGH ab und schlägt eine materielle Acte Clair-Prüfung vor. Dabei soll von den Gerichten Telos und Individualrechtsschutz analysiert werden. Knapp 40 Jahre nachdem der EuGH mit der Rechtssache CILFIT die Acte Clair-Doktrin in das Europarecht eingeführt hat, untersucht die Arbeit zum Europäischen Zivilprozessrecht die Vorlagepraxis und -bereitschaft der deutschen Gerichte. 50 Entscheidungen wurden im Kontext der bestehenden EuGH Rechtsprechung analysiert. Festgestellt wurde dabei, dass die nach CILFIT vorzunehmende Prüfung rein formeller Art ist und diese durch ein materielles Verständnis des Acte Clair ersetzt werden sollte und damit handhabbarer gemacht werden kann. Danach sollen die Gerichte, um eine erforderliche einheitliche Rechtsprechungspraxis der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, insbesondere das Telos der anzuwendenden Normen ermitteln und als Korrektiv den Individualrechtsschutz berücksichtigen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Hypothese Teil 1: Der formelle Acte Clair Kapitel 2: Europarechtliche Grundlagen Kapitel 3: Entwicklung des Acte Clair in der Praxis des Europäischen Gerichtshofes Teil 2: Bestandsaufnahme Kapitel 4: Gewährleistung des Schutzes des Schwächeren Kapitel 5: Gewährleistung der Vorhersehbarkeit Kapitel 6: Gewährleistung der abgestimmten Rechtspflege Kapitel 7: Gewährleistung des freien Verkehrs der gerichtlichen Entscheidungen Kapitel 8: Gewährleistung der erleichterten und beschleunigten Vollstreckung unbestrittener Forderungen Teil 3: Der materielle Acte Clair Kapitel 9: Prüfung der Hypothese Kapitel 10: Ergebnis und Ausblick Literaturverzeichnis

      Der Acte Clair in der deutschen Rechtsprechung zum Europäischen Zivilprozessrecht