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Inge Berns

    Musterberufsordnung für die Psychotherapeuten
    • Die Berufsordnungen der Länder und die Musterberufsordnung der BPtK wurden in den letzten 20 Jahren regelmäßig an neue rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Wichtige Änderungen seit der letzten Auflage betreffen insbesondere die Schweigepflicht im Strafgesetzbuch und die Entwicklungen der Fernbehandlung. Die Diskussion über die Berufsordnung der Psychotherapeuten hat in der Literatur und Rechtsprechung zugenommen. In der aktuellen Neuauflage wurden alle Paragrafen aktualisiert, und eine Übersicht zu abweichenden Regelungen der Landeskammern wurde hinzugefügt. Zwei praxisnahe Fallbeispiele verdeutlichen die Relevanz der §§ 3 (Allgemeine Berufspflichten), 6 (Abstinenz), 7 (Aufklärungspflicht) und 8 (Schweigepflicht). Besonders § 3 Abs. 2 bietet Therapeuten mit einem prinzipienethischen Ansatz Orientierung, um in komplexen Situationen fundierte Lösungen zu finden, die auch in berufsrechtlichen Verfahren entlastend wirken können. Inge Berns, erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, und Prof. Dr. Martin H. Stellpflug, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, kommentieren gemeinsam jeden der dreißig Paragrafen der Musterberufsordnung. Dies bietet sowohl Psychotherapeuten als auch Juristen praxisnahe Informationen und Erläuterungen zu berufsrechtlichen Fragen, ergänzt durch zahlreiche Literaturhinweise und eine Sammlung von Urteilen.

      Musterberufsordnung für die Psychotherapeuten