Die kulturelle Bedeutung dieses Werkes wird von Wissenschaftlern anerkannt, da es einen wichtigen Teil des zivilisatorischen Wissens darstellt. Es wurde aus dem Originalartefakt reproduziert und bleibt so nah wie möglich am ursprünglichen Inhalt. Leser finden originale Urheberrechtsvermerke, Bibliotheksstempel und andere Notationen, die belegen, dass dieses Werk in bedeutenden Bibliotheken weltweit aufbewahrt wurde.
Friedrich Schleiermacher wird als ein bedeutender Denker des 18. und 19. Jahrhunderts vorgestellt, der in verschiedenen Disziplinen wie Pädagogik, Philosophie, Altphilologie und protestantischer Theologie tätig war. Besonders hervorzuheben ist seine Rolle als Vorreiter einer modernen Theorie in der Pädagogik und Theologie, was seine vielseitigen Beiträge zur Bildung und zum religiösen Denken unterstreicht. Sein Einfluss auf die Entwicklung dieser Bereiche ist von großer Bedeutung.
- Eugen Hubers Beiträge zur Umsetzung des ZGB Die hier versammelten Gutachten aus den Jahren 1911 bis 1913 entstanden in weltpolitisch bewegten Zeiten: 1911 fanden die Revolutionen in Mexiko und China statt, 1912 begann der Zerfall des Osmanischen Reiches und Deutschland verstärkte die Aufrüstung der Flotte. 1913 intensivierten sich die Konflikte auf dem Balkan und die Möglichkeiten der diplomatischen Konfliktlösung stossen nicht nur im Kaiserreich Österreich/Ungarn an ihre Grenzen. Während Eugen Huber früh schon als Schöpfer des ZGB gefeiert wurde, ist sein Beitrag zur Rechtsverwirklichung und Rechtsgewinnung bisher eher unterbewertet worden. Die Herausgabe seiner Gutachten ermöglicht heute eine neue Einschätzung der Arbeiten Eugen Hubers.
Eugen Huber hat die Grundlagen des Schweizerischen Privatrechts geschaffen: Das ZGB und das revidierte OR tragen seine Handschrift. Weil es in den ersten Jahren des ZGB auch Fragen von Behörden und Privaten zur Anwendung des Regelwerks gab, hat es sich Eugen Huber zur Aufgabe gemacht, in zahlreichen Rechtsgutachten seine Auslegungen des ZGB zu erläutern. Diese Gutachten sind inhaltlich und didaktisch überzeugend und auch heute noch lehrreich, denn vieles entspricht noch heute gültigem Recht. Eugen Huber prägte den Stil von Rechtsgutachten: - So entsteht aus der konkreten Anfrage ein klärendes Rechtsgutachten in einen systematischen Gesamtzusammenhang. - So baut man Rechtsgutachten didaktisch sinnvoll auf. - So können Gutachten gegliedert und gestaffelt werden. - So können komplexe Zusammenhänge in kurzen und einprägsamen Sätzen zusammengeführt werden. - So können Vorprägungen von Entwicklungen formuliert und systematisch erfasst werden, damit auch für zukünftige Fragen passende Antworten vorgezeichnet sind. Eugen Huber hat sich nicht einem (isolierten) Fach zugewandt, sondern erbrechtliche, sachenrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und obligationenrechtliche Gutachten in grosser Anzahl verfasst. Alle am Schweizer Privatrecht Interessierte werden mit diesem Band, der die Gutachten der Jahre 1918-1923 erstmals systematisch erfasst, Ihre Freude haben.
Eugen Huber hat sich grundlegend mit dem Schweizer Privatrecht beschäftigt. Ausdruck davon sind seine frühen Arbeiten zum Obligationenrecht, einerseits zum Allgemeinen Teil des OR und anderseits zum Besonderen Teil. Der vorliegende Band zu den praktischen Übungen im Obligationenrecht schliesst diese Arbeiten im Sinne einer Trilogie ab. In seinen «Praktika» hat Eugen Huber die Grundsätze des Privatrechts für Studierende wiederum in einfache Formulierungen umgegossen. Diese «Praktika»haben einen ausserordentlich hohen didaktischen Stellenwert, wobei die Grundzüge der hier dargestellten Ideen nach wie vor Grundlage des heutigen Privatrechts bilden.
Im Obligationenrecht gehören der Allgemeine Teil und der Besondere Teil zusammen. Währenddem Band 5 der Schriftenreihe zu Eugen Huber das berühmte Manuskript zum Allgemeinen Teil aus der Basler Zeit abdruckt, wird hier sein in der gleichen Zeit in Basel, vermutlich im Jahre 1884, verfasstes Manuskript zum Personenrecht sowie vor allem zum Besonderen Teil des OR erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieses Werk bildet eine hervorragende Grundlage für die Frage, wie das frühe Obligationenrecht in der Lehre dargestellt und ausgelegt wurde. Aber auch die einzelnen Gedankengänge Eugen Hubers, welcher später als Gesetzesredaktor das Obligationenrecht revidierte, sind daraus ersichtlich.
Der vorliegende fünfte Band der Eugen Huber Reihe führt uns in die Nähe des geltenden Rechts. Er behandelt im Kern Eugen Hubers berühmtes Manuskript zum Obligationenrecht, verfasst in seiner Basler Zeit 1881-1888, wobei die genaue Datierung der einzelnen Passagen schwierig ist. Das Basler Obligationenrechtsmanuskript bildet eine hervorragende Grundlage für die Frage, wie das frühe Obligationenrecht in der Lehre dargestellt und ausgelegt wurde. Aber auch die einzelnen Gedankengänge Eugen Hubers, welcher später als Gesetzesredaktor das Obligationenrecht revidierte, sind daraus ersichtlich. Das Manuskript besticht dabei durch klare Gedankenführung, und viele rechtsvergleichende Verweise, vorwiegend auf das römische Privatrecht sowie das französische Zivilrecht.
Erstmals liegen die frühen Beiträge Eugen Hubers und das in den Jahren 1907–1909 verfasste Vorlesungsmanuskript zur schweizerischen Rechtsgeschichte in einem Band vor. Diese Schriften zeigen einen exzellenten Didaktiker und Kenner der Geschichte des schweizerischen Rechts mit all seinen facettenreichen Feinheiten und Eigenheiten. Besondere Kapitel behandeln die Entstehung der Schweizerischen Städte und stellen diese in einen grösseren Zusammenhang. Das vorliegende Werk vermittelt dem rechtshistorisch Interessierten tiefe Einblicke in die Denkweise des für die Kodifikation des schweizerischen Rechts überragend gewordenen Eugen Huber.