Mauerwerk aus künstlichen Steinen
Tragfähigkeit im Bestand bewerten




Tragfähigkeit im Bestand bewerten
Wachsendes Umweltbewusstsein und steigende Energiepreise lassen Eigenheimbesitzer verstärkt über Energieeinsparmaßnahmen nachdenken. Im norddeutschen Raum ist das zweischalige Außenmauerwerk mit dazwischen liegender Luftschicht die übliche Bauweise. Eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit der energetischen Sanierung bietet die nachträgliche Hohlraumdämmung des zweischaligen Außenmauerwerks, indem die Luftschicht vollständig mit Dämmstoff verfüllt wird. Ziel dieses Leitfadens ist es, eine Übersicht über die Möglichkeiten und Grenzen einer nachträglichen Hohlraumdämmung des Außenmauerwerks zu geben. Dies beinhaltet Anweisungen und Empfehlungen zu Voruntersuchungen am Gebäude sowie vorbereitende Maßnahmen bei der Durchführung und der anschließenden Qualitätskontrolle der Dämmmaßnahme.
Beobachtungen, Versuche und Berechnungsmodell
Ungleichmäßige Setzungen erzeugen in Wandscheiben Biegebeanspruchungen, die zu Rissen im Mauerwerk führen. Die Ursachen von Satzungsunterschieden sind vielfältig. Kriechsetzungen, Grundwasserabsenkungen u. a. m. führen zu Setzungen bzw. Setzungsunterschieden im bindigen Baugrund. Statisch-konstruktive Eingriffe, z. B. bei einer Umnutzung, verändern die Gründungsreaktionen. Erneute Setzungen bzw. Satzungsdifferenzen können hervorgerufen werden. Die Satzungsunterschiede erzeugen Zwangsreaktionen in der aufgehenden Konstruktion in der Gründung und dem Baugrund. Zulässige Satzungsunterschiede wurden bisher über Beobachtungen an Bauwerken hergeleitet. Ein Tragmodell unter Berücksichtigung der mechanischen Eigenschaften von Mauerwerk, Gründung und Baugrund fehlt bisher. Die vorliegende Arbeit gibt Anhaltspunkte über zulässige Satzungsdifferenzen von Wandscheiben und Gründungen, die nicht zur Rissbildung in der Wandscheibe führen. Nach Rissbildung (Zustand II) weist das Mauerwerk in Abhängigkeit der mechanischen Eigenschaften von Mauerwerk und Gründung weiterhin eine Biegetragfähigkeit auf. Die Wiederherstellung der Biegetragfähigkeit nach Rissbildung kann u. a. durch eine Vorspannung ohne Verbund erfolgen.