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Johann Benjamin Erhard

    8. február 1766 – 28. november 1827
    Über das Recht des Volks zu einer Revolution und andere Schriften
    Über das Recht des Volks zu einer Revolution
    über das Recht des Volks zu einer Revolution und andere Schriften Herausgegeben von Hellmut G Haasis
    Brief an Herrn Jean Paul: Mit Einem Einschlusse Von Anton Gabriel Schulzhöfer an Herrn J. G. Herder
    • Die kulturelle Bedeutung dieses Werkes wird von Wissenschaftlern hervorgehoben, da es einen wichtigen Teil des zivilisatorischen Wissens darstellt. Es wurde aus dem Originalartefakt reproduziert und bleibt dem ursprünglichen Text so treu wie möglich, einschließlich der originalen Urheberrechtsvermerke und Bibliotheksstempel. Diese Merkmale unterstreichen die historische Relevanz und die Authentizität des Werkes, das in bedeutenden Bibliotheken weltweit aufbewahrt wird.

      Brief an Herrn Jean Paul: Mit Einem Einschlusse Von Anton Gabriel Schulzhöfer an Herrn J. G. Herder
    • »Ueber das Recht des Volks zu einer Revolution« des Nürnberger Arztes und Kantianers Johann Benjamin Erhard ist ein Schlüsseltext der deutschen Revolutionstheorie um 1800 und ein Werk von besonderer ideengeschichtlicher Bedeutung. Als Klassiker im Feld der Menschenrechtstheorie ist das Buch unverändert diskussionswürdig. Erhard zählt zu den Denkern der nachkantischen Philosophie, die ihre theoretischen Überlegungen nicht in einem systematischen Hauptwerk zusammengefasst haben. Seine wichtigsten Beiträge liegen in Briefen und Rezensionen vor. Seine politische Theorie hat er allerdings in der Revolutions-Schrift ausführlicher entwickelt. Nach der Übersetzung von Étienne de La Boéties Abhandlung »Freiwillige Knechtschaft« arbeitete Erhard 1793 zunächst als Entgegnung auf La Boétie eine »Prüfung der Alleinherrschaft nach moralischen Prinzipien« für Wielands »Neuen Teutschen Merkur« aus. Sein Verleger Friedrich Carl Forberg urteilte darüber: »Ich kenne niemanden, der über Gegenstände des Staatsrechts mit dem Tiefsinne, und dem mutigen Blicke philosophirt hätte […].« Die Revolutionsschrift setzt diese Überlegungen fort. Sie wurde nach ihrem Erscheinen 1795 in mehreren Staaten verboten und hat dennoch eine größere Wirkung entfalten können: In Fichtes Rechtstheorie, Schillers Dramenwerk oder der politischen Philosophie der Frühromantik finden sich Reaktionen auf Erhards Ausführungen.

      Über das Recht des Volks zu einer Revolution