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Max Hachenburg

    1. október 1860 – 23. september 1951
    Handelsgesetzbuch nebst Einführungsgesetz
    Lebenserinnerungen eines Rechtsanwalts und Briefe aus der Emigration
    Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)/§ 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14
    Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)/§§ 13–52
    Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) / §§ 78-88; Anh. §§ 266, 283-283d StGB
    "WIE EINE RIESENWOGE RAUSCHT DAS SCHICKSAL AUF UNS ZU".
    • "WIE EINE RIESENWOGE RAUSCHT DAS SCHICKSAL AUF UNS ZU".

      Kolumnen in der Deutschen Juristen-Zeitung 1918-1933

      • 444 stránok
      • 16 hodin čítania

      Max Hackenberg, ein jüdischer Rechtsanwalt und Autor, prägte während der Weimarer Republik die "juristische Journalistik" durch seine Kolumne in der Deutschen Juristen-Zeitung. Seine Texte bieten eine lebendige Chronik der juristischen und gesellschaftlichen Entwicklungen jener Zeit, von Revolutionen über Putschversuche bis hin zu spektakulären Strafverfahren. Hackenberg analysiert, wie das Recht auf Krisensituationen reagiert, und vermittelt so wertvolle Einblicke in die politischen und ökonomischen Herausforderungen der Epoche. Die ausgewählten Jahrgänge wurden von Dr. Ulrich Krüger und Dr. Benjamin Lahusen kommentiert und erläutert.

      "WIE EINE RIESENWOGE RAUSCHT DAS SCHICKSAL AUF UNS ZU".
    • Frontmatter -- Inhaltsübersicht -- ZWEITER ABSCHNITT: Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13. Juristische Person; Handelsgesellschaft -- § 14. Geschäftsanteil -- § 15. Übertragung von Geschäftsanteilen -- § 16. Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber -- § 17. Veräußerung von Teilen eines Geschäftsanteils -- § 18. Mitberechtigung am Geschäftsanteil -- § 19. Einzahlungen auf die Stammeinlage -- § 20. Verzugszinsen -- § 21. Kaduzierung -- § 22. Haftung der Rechtsvorgänger -- § 23. Versteigerung des Geschäftsanteils -- § 24. Aufbringung von Fehlbeträgen -- § 25. Zwingende Vorschriften -- Vorbemerkungen §§ 26—28 -- § 26. Nachschußpflicht -- § 27. Unbeschränkte Nachschußpflicht -- § 28. Beschränkte Nachschußpflicht -- § 29. Verteilung des Reingewinns -- § 30. Rückzahlungen -- § 31. Erstattung von verbotenen Rückzahlungen -- § 32. Rückzahlung von Gewinn -- § 33. Erwerb eigener Geschäftsanteile -- § 34. Einziehung (Amortisation) -- DRITTER ABSCHNITT: Vertretung und Geschäftsführung -- § 35. Vertretung durch Geschäftsführer -- § 35a. Angaben auf Geschäftsbriefen -- § 36. Wirkung der Vertretung -- § 37. Beschränkung der Vertretungsbefugnis -- § 38. Widerruf der Bestellung -- § 39. Anmeldung der Geschäftsführer -- § 40. Liste der Gesellschafter -- Vorbemerkungen zu §§ 41, 42 und 42 a -- § 41. Buchführung; Bilanzpflicht -- § 42. Bilanzierung -- § 42a. Abschlußprüfung -- § 43. Haftung der Geschäftsführer -- § 44. Stellvertreter von Geschäftsführern -- § 45. Rechte der Gesellschafter im allgemeinen -- § 46. Aufgabenkreis der Gesellschafter -- § 47. Abstimmung -- § 48. Gesellschafterversammlung -- § 49. Einberufung der Versammlung -- § 50. Minderheitsrechte -- § 51. Form der Einberufung -- § 52. Aufsichtsrat

      Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)/§§ 13–52
    • Frontmatter -- Zweiter Abschnitt. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter -- § 13 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches -- § 14 Der Geschäftsanteil jedes Gesellschafters bestimmt sich nach dem Betrag der von ihm übernommenen Stammeinlage

      Max Hachenburg: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)/§ 13 mit Anhang I (Einmanngesellschaft und Durchgriffshaftung) und Anhang II (Die GmbH im Konzernverband), § 14