Bookbot

Jürgen Seier

    Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen strafprozessuale Nebenentscheidungen
    Verteidigung in Straßenverkehrssachen
    Die Anfängerklausur im Strafrecht
    Der Kündigungsbetrug
    • Die „Anfängerklausur im Strafrecht" will Studienanfängern den Zugang zur strafrechtlichen Fallbearbeitung erleichtern. Neben einer allgemeinen Einführung in die Klausurtechnik und übersichtlichen Aufbauschemata enthält das Werk 25 Fälle mit vollständig im Gutachtenstil ausformulierten Lösungsvorschlägen. Die Fälle orientieren sich an den typischen Problemkonstellationen des Allgemeinen Teils des Strafrechts, mit denen sich Anfangssemester in Klausuren und Hausarbeiten auseinandersetzen müssen. Sie bieten ausreichend Gelegenheit, die Umsetzung des abstrakten Wissens in die konkrete Strafbarkeitsprüfung einzuüben und sich mit den unverzichtbaren Anforderungen an Form, Aufbau und Stil einer Klausur vertraut zu machen. Abgerundet wird das Buch durch einen Leitfaden zu den schwierigen Fragen der Konkurrenzlehre.

      Die Anfängerklausur im Strafrecht
    • Obwohl für die Praxis von herausragender Bedeutung, spielt das Verkehrsstrafrecht in der juristischen Ausbildung eher eine untergeordnete Rolle. Das gilt erst recht für den Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und – vor allem – für die verkehrsspezifischen Sanktionen (Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug). Das Buch verschafft – aus der Sicht des Strafverteidigers – einen Überblick über die wichtigsten Straf- und Ahndungsgrundlagen im Verkehrsrecht, wobei ein Schwerpunkt bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss liegt. Im zweiten Teil werden die besonderen und wegen ihrer einschneidenden Wirkung nicht unproblematischen Sanktionen sowie – kursorisch – das Verkehrszentralregister behandelt. Das Buch richtet sich an Studenten (neue Prüfung im Schwerpunktsbereich Strafrecht!), Referendare, Berufsanfänger sowie an Rechtsanwälte, die sich auf den Fachanwalt für Strafrecht vorbereiten. Die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung ist bis Mitte des Jahres 2004 eingearbeitet.

      Verteidigung in Straßenverkehrssachen