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Christoph Winzeler

    Die politischen Rechte des Aktivbürgers nach schweizerischem Bundesrecht
    Banken- und Börsenaufsicht
    Einführung in das Religionsverfassungsrecht der Schweiz
    Schweizerische Kirchenrechtsquellen
    Religion im demokratischen Staat
    Strukturen von einer "anderen Welt"
    • Enth. u. a.: S. 168-173: Das Basler Konkordat und der Langenthal-Luzerner Gesamtvertrag. - S. 187-208: Höhepunkte des Kulturkampfes nach 1870. - Betr. ferner die evangelisch-lutherische Kirche im Kanton Bern

      Strukturen von einer "anderen Welt"
    • Religion im demokratischen Staat

      • 220 stránok
      • 8 hodin čítania

      Thematisiert wird das Verhältnis von 'Staat und Kirche' (das Religionsverfassungsrecht), konkret u. a. die Erteilung von Schuldispensen aus religiösem Grund, der weltanschaulich neutrale Auftritt des Staates oder das mit dem Völkerrecht im Widerspruch stehende Minarettverbot der Bundesverfassung. Es geht aber auch um traditionelle Fragen des Zusammenspiels von kanonischem Recht mit Regelungen des Staats. Kann sich eine Religionsgemeinschaft für den Ausschluss der Frauen vom Priesteramt auf die Religionsfreiheit berufen? Gibt es eine korporative oder nur eine individuelle Religionsfreiheit? Wie erfüllt das staatliche Recht seine Friedensfunktion in der religiös durchmischten, multikulturellen Gesellschaft ? Das Buch zeigt mögliche Antworten auf.

      Religion im demokratischen Staat
    • Band III der «Schweizerischen Kirchenrechtsquellen» widmet sich den Verträgen. Der erste Teil (A) ist nach Bistümern geordnet und behandelt die Konkordate mit der Römisch-katholischen Kirche sowie weitere relevante Dokumente. Der zweite Teil (B) ist nach Kantonen strukturiert und umfasst die Verträge zwischen diesen und den evangelisch-reformierten Landeskirchen sowie römisch-katholischen Körperschaften, die beispielsweise die Kooperation in der Gefängnis- und Spitalseelsorge oder im Religionsunterricht betreffen. Hier sind auch die Vertragsgrundlagen der katholischen Theologiefakultäten in Freiburg und Luzern sowie das neuchâteloisische Konkordat von 2001 mit den drei bedeutendsten Kirchen des Kantons enthalten. Der dritte Teil (C) dokumentiert Verträge zwischen Kirchen und ähnlichen Einrichtungen. Einige Dokumente werden in diesem Band erstmals veröffentlicht; alle Texte erscheinen in der Originalsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Latein) und, wo erforderlich, mit einer deutschen Übersetzung. Dokumente in anderen Sprachen sind ebenfalls ins Deutsche übersetzt.

      Schweizerische Kirchenrechtsquellen