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Walter Kargl

    Kritik des Schuldprinzips
    Strafrecht
    Handlung und Ordnung im Strafrecht
    Der strafrechtliche Vorsatz auf der Basis der kognitiven Handlungstheorie
    Die Funktion des Strafrechts in rechtstheoretischer Sicht
    Die Ordnung des Kalenders
    • Die Ordnung des Kalenders

      Ein Mosaik aus Geschichte, Philosophie und Kultur

      Die drohende Ödnis eines Tagebuchs, diese ihre Schwäche zum Programm erhebende, literarisch monolineare Gattung, übersteigt Walter Kargl in eine neue, facettenreiche Superlinearität. Hans Christian Andersens Idee, den „ganzen Gesellschaftsklatsch zu einem sichtbaren Gewebe zu verknüpfen“, um ein „buntes Stück“ vom Webstuhl zu nehmen, übertrumpft der Autor mit feuilletonistischer Brillanz und profunder Kenntnis. Sein Personenverzeichnis führt fast alles, was kulturellen Rang und historischen Namen hat, von Johannes dem Täufer zu Leonardo, Erasmus, Heine, Husserl, Hegel, von Hentig, Huxley, Monet und Baselitz, zu Marcello Mastroianni, Peter Suhrkamp, aber auch zu Hitler, Himmler und Donald Duck. Mit den mehr oder weniger bekannten Geschehnissen, Erkenntnissen, historischen Dokumenten und den Fragen, die in das Räderwerk unserer kulturellen Evolution eingegriffen haben, läßt es der leidenschaftliche Erzähler aber nicht bewenden. Auf längst abgeerntet geglaubten Feldern wie über Ursachen und Folgen des Antisemitismus collagiert er Erstaunliches. Das Suchen von „Spuren der verrinnenden Zeit“ nennt er das bescheiden. Literaturwissenschaftlich ist Walter Kargls überzeugendes Werk ohne Vorgänger, ohne Beispiel: Die Subjektivität des Tagebuchs wird von der Objekthaftigkeit unseres geschichtlichen Wissens durchdrungen, denn das Kalenderjahr wird zum Gerüst für alle Jahre zuvor. Wie verhält sich aber die Ordnung des Kalenders zur Ordnung der Dinge? Das exzellent unterhaltende Gewebe aus Erkenntnis und Reflexion, die das Erkennen ist, stößt den Leser zuletzt auf die Urfrage, aus der die Philosophie entstanden ist:. Was bedeutet, im Tag, den ich auslebe, die Welt für mich? Dr. Markus von Hänsel-Hohenhausen

      Die Ordnung des Kalenders
    • Normative Begriffsbildung ersetzt zunehmend in der Strafrechtswissenschaft Deutungsverfahren, die argumentum und factum einander anzunähern versuchen. Auf diese Weise ignoriert das Strafrecht nicht nur die Wirklichkeitsdeutung der Täter, sondern auch die Entwicklung der modernen Wahrnehmungsforschung. Daß von diesem Prozeß der kriminalpolitischen Funktionalisierung in besonderem Maße der Vorsatzbegriff betroffen ist, zeigen die beiden Kapitel über «Wissen» und «Wollen». Im dritten Abschnitt soll die Dualität des Vorsatzbegriffs im Konzept der kognitionswissenschaftlich fundierten «Affektlogik» aufgehoben werden. Das Ergebnis ist ein Verständnis vom Vorsatz, das ihn als Entscheidung für die Tatbestandsverwirklichung auf der Basis eines affektiven Wissens beschreibt. Einer solchen Entscheidung liegt ein Wahrscheinlichkeitswissen zugrunde, das aus der Lebenserfahrung des Täters ableitbar und daher empirisch gehaltvoll ist.

      Der strafrechtliche Vorsatz auf der Basis der kognitiven Handlungstheorie
    • Strafrecht

      Einführung in die Grundlagen von Gesetz und Gesetzlichkeit

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      Das Strafrecht wird ganz massgebend vom Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) gepragt. Das Gesetzlichkeitsprinzip findet inzwischen weltweit Anerkennung. Professor Walter Kargl, Emeritus der Universitat Hamburg, unternimmt in diesem Werk den Versuch, das Strafrecht auf ein Fundament zu stellen, dass trotz der als erwiesen unterstellten Bedingungen durchgehender Kausalitat und trotz der beschrankten menschlichen Erkenntnismoglichkeiten die staatliche Strafe zu legitimieren vermag. Er leuchtet in einer Gesamtschau das Gesetzlichkeitsprinzip als zentralem Pfeiler der Strafrechtsdogmatik aus. Nach einer Bestandsaufnahme dieses zentralen strafrechtlichen Grundsatzes wird den verschiedenen Begrundungsansatzen des Gesetzlichkeitsprinzips (verfassungsrechtlich, strafrechtlich und rechtsphilosophisch) nachgegangen. Die einzelnen Ausformungen des Gesetzlichkeitsprinzips werden aufgefachert und behandelt. Kapitel zur Reichweite und zu den Sicherungen der Strafgesetzlichkeit bilden den Schlusspunkt.

      Strafrecht