Harald Glaser Knihy






Arbeitskammern existieren in Bremen, Saarland, Österreich und Luxemburg, um die Interessen der Arbeitnehmer durch Gutachten, Gesetzgebungsvorschläge sowie Beratungs- und Bildungsangebote zu vertreten. Die Arbeitskammer des Saarlandes spielt eine zentrale Rolle im politischen Leben des Landes. Wenig bekannt ist, dass bereits während der Völkerbundsverwaltung nach dem Ersten Weltkrieg im Saargebiet eine Arbeitskammer bestand. Der Text bietet einen Überblick über die deutsche Arbeitskammerdebatte im Kaiserreich und in der Weimarer Republik sowie über vergleichbare Entwicklungen in anderen Ländern. Die Gründung und Wirkungsweise der Arbeitskammern werden im historischen Kontext analysiert. Die Arbeitskammer des Saargebietes entstand in der konfliktreichen Anfangszeit der Völkerbundsverwaltung, und ihre Aktivitäten sind eng mit der Arbeits- und Sozialpolitik der Regierungskommission verknüpft. Im Gegensatz dazu ist die erste Wahlperiode der Arbeitskammer des Saarlandes bis zur Rückgliederung 1957 durch die spezifischen Gegebenheiten der saarländischen Nachkriegsentwicklung geprägt. Die Veröffentlichung erläutert die rechtlichen Grundlagen, die in der Landesverfassung und im Arbeitskammergesetz verankert sind, und verfolgt das Wirken der Arbeitskammer im Kontext des von Deutschland abgetrennten und mit Frankreich verbundenen Saarstaates.