Die Verständigung zwischen Theoretikern und Praktikern des Zivilprozessrechts in Europa beruht auf einem gemeinsamen Erbe des mittelalterlichen Prozessrechts, das auf dem römischen Recht basiert. Über verschiedene Entwicklungsstufen entstanden vier zentrale Verfahrensordnungen: Legisaktionenverfahren, Formularprozess, klassischer Kognitionsprozess und Verfahren in nachklassischer Zeit. Knut Wolfgang Nörr analysiert wesentliche Rechtsinstitute und Verfahrensgrundsätze dieser Prozessordnungen. Im Fokus stehen das römische Formularverfahren, der romanisch-kanonische Prozess, die preußisch-friderizianische Gesetzgebung, der französische Code de Procédure civile, die Genfer Loi sur la Procédure civile von 1819 sowie die Reichszivilprozessordnung von 1877 und die österreichische Zivilprozessordnung von 1895. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Herausforderungen, die in der deutschen und italienischen Prozessrechtswissenschaft unter dem Begriff der Prozessmaximen behandelt werden, insbesondere dem Spannungsverhältnis von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime sowie Dispositions- und Offizialmaxime. Zudem wird die Frage der Rechtsmittel behandelt, insbesondere ob in der zweiten Instanz nur Rechtsfragen oder auch Tatsachen neu verhandelt werden. Diese vergleichende Analyse bietet eine historische Grundlage für aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen des Zivilverfahrens in Europa.
Knut Wolfgang Nörr Poradie kníh






- 2015
- 2012
Romanisch-kanonisches Prozessrecht
Erkenntnisverfahren erster Instanz in civilibus
- 300 stránok
- 11 hodin čítania
Die Prozessordnungen des europäischen Kontinents wurzeln sämtlich im Prozessrecht des Mittelalters, wie es seit dem 12. Jahrhundert an den Universitäten gelehrt und den Gerichten praktiziert worden ist. Das Buch widmet sich dem Prozessrecht in civilibus , nach heutigen Begriffen dem Zivil- und Verwaltungsverfahren. Der romanisch-kanonische Prozess war seinerseits aus hauptsächlich drei Quellengruppen hervorgegangen: dem römisch-justinianischen Recht aus dem 6. Jahrhundert, den Konzils- und päpstlichen Texten seit der Mitte des 12. Jahrhunderts sowie dem Statutarrecht und Gerichtsbrauch der italienischen Kommunen desselben Zeitraums. Besonderes Gewicht wird auf die Grundfragen gelegt, die jedes Prozessrecht zu beantworten hat und in denen die jeweiligen Vorstellungen von der rechten Ordnung des Verfahrens deutlich werden; zwei hiervon seien genannt: Wie sind die Kompetenzen zwischen den Parteien einer- und dem Richter andererseits verteilt, bezogen auf die Beibringung des Streitstoffs und auf den Fortgang des Verfahrens? Wie handhabte man das Grunddilemma zwischen Gründlichkeit und Zügigkeit des Verfahrens?
- 1999
Die Republik der Wirtschaft
Recht, Wirtschaft und Staat in der Geschichte Westdeutschlands. Teil I: Von der Besatzungszeit zur Grossen Koalition
Knut Wolfgang Nörr entwirft eine Rechtsgeschichte der Bundesrepublik, die die wirtschaftlichen Ordnungs- und Verfassungszusammenhänge von den Anfängen bis zur Großen Koalition beleuchtet. Im Fokus stehen Entwicklungsprozesse, die bis in die Gegenwart wirken. Er beginnt mit der Wirtschaftsverfassung der Weimarer Periode und zeigt die Entstehung einer 'zweispurigen' Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik, die zwischen Weimarer Tradition und neuem ordoliberalen Denken oszilliert und durch den weit gefassten Begriff der Sozialen Marktwirtschaft stabilisiert wird. Die Analyse der Entstehung konstitutiver Gesetze, die das wirtschaftliche Erscheinungsbild der Bundesrepublik prägen, offenbart die ständige Wiederkehr grundlegender Fragen der Wirtschaftsverfassung, während das ungelöste Problem der wirtschaftlichen Macht stets präsent bleibt. Am Beispiel der Mitbestimmung wird deutlich, dass Gewerkschaften ihre Konzepte nicht im Rahmen der Staatsorganisation umsetzen konnten, sondern auf die Ebenen von Betrieben und Unternehmen beschränkt waren. Zudem wird die Entstehung der unabhängigen Bundesbank untersucht. In einem Kapitel zur Konzentrationsdebatte zeigt Nörr, dass der Staat die Konzentration einerseits im Interesse der Mittelstandspolitik eindämmte, andererseits jedoch nicht ablehnend gegenüberstand. Abschließend wird die Aktienrechtsreform von 1965 betrachtet, die den Schutz der Aktionäre im neuen Konzernrecht und die Legitimati
- 1999
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- I. Stabile Währung -- Begrüßung -- Eine stabile Währung als Grundlage für die Soziale Marktwirtschaft -- Dank und Aufgaben der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft -- II. Wendepunkt -- Die Entscheidung für die Soziale Marktwirtschaft als ein Wendepunkt der deutschen Geschichte -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- III. Perspektiven -- Kritik der Sozialen Marktwirtschaft aus der Perspektive der Neuen Institutionenökonomik -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- IV. Verfassungsrechtliche Relevanz -- Soziale Marktwirtschaft - ein Begriff ohne verfassungsrechtliche Relevanz? -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- V. Europäisierung -- Soziale Marktwirtschaft und Europäisierung des Rechts -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- VI. Ordnungspolitische Aspekte -- Strukturpolitik im Konzept der Sozialen Marktwirtschaft? -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- VII. Historische Aspekte -- Demokratie und Soziale Marktwirtschaft - Zwei Seiten derselben Medaille? Die Erfahrungen der deutschen Nachkriegszeit -- Stellungnahme -- Diskussionsbericht -- Verzeichnis der Autoren -- Verzeichnis der Diskutanten -- Backmatter
- 1994
Die Leiden des Privatrechts
Kartelle in Deutschland von der Holzstiffkartellentscheidung zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- 236 stránok
- 9 hodin čítania
Geboren 1935; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und München; kaufmännische Lehre; 1962 zweites juristisches Staatsexamen; 1964 Promotion; 1967 Habilitation; 1966 ordentlicher Professor in Bonn, seit 1971 in Tübingen.
- 1993
Gegründet im Jahr 1859, zählt die Juristische Gesellschaft zu Berlin zu den ältesten ihrer Art in Europa und blickt auf eine lange Tradition zurück. In der Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft zu Berlin erscheinen seit 1959 ausgewählte Beiträge aus dem reichhaltigen Vortrags- und Veranstaltungsprogramm der Gesellschaft mit dem Ziel, der juristischen Wissenschaft und Praxis in der Hauptstadt ein anspruchsvolles Forum zu bieten.