Bookbot

Ulrich Schroth

    5. október 1946
    Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht
    Transplantationsgesetz
    Strafrecht, besonderer Teil
    Patientenautonomie am Beispiel der Lebendorganspende
    Vorsatz als Aneignung der unrechtskonstituierenden Merkmale
    Vorsatz und Irrtum
    • Der Vorsatzbegriff spielt in der forensischen Praxis eine zentrale Rolle. Lange Zeit war allgemein anerkannt, daß sich der Vorsatzbegriff aus Wissen und Wollen zusammensetzt. In letzter Zeit wird zunehmend bestritten, daß dem Vorsatzbegriff auch ein voluntatives Element zugeordnet ist. In der Arbeit wird die Unverzichtbarkeit der Wollensseite des Vorsatzes begründet. Ein Vorsatzbegriff, der auf ein voluntatives Element verzichtet, führt zu einer abstrakten Beurteilung von Individuen, die objektiv eine Straftat verwirklicht haben.

      Vorsatz als Aneignung der unrechtskonstituierenden Merkmale
    • Die Bedeutung der Lebendspende von Organen nimmt weltweit zu. Die Möglichkeit, einem kranken Menschen durch die Spende eines eigenen, gesunden Organs zu helfen, zwingt Angehörige und Freunde zu einer kritischen, wertbezogenen Lebensentscheidung. Nach dem deutschen Transplantationsgesetz ist die Entnahme eines Organs bei einem Lebenden nur dann zulässig, wenn die Entscheidung des Organspenders freiwillig getroffen wurde. Was aber bedeutet Freiwilligkeit im Kontext der Lebendorganspende und was bedeutet es umgekehrt, einer Person die Fähigkeit zur Selbstbestimmung abzusprechen? Die Autoren beleuchten diese Fragen aus psychologischer, juristischer, philosophischer und medizinsoziologischer Sicht. Weitere Mitautorinnen sind die Soziologin Christiane Gross (München) und die Psychologin Ursula Sedlmayer (München).

      Patientenautonomie am Beispiel der Lebendorganspende
    • Vom Anfänger im Strafrecht über den Examenskandidaten bis zum Rechtsreferendar – in jedem Stadium ihrer Ausbildung ist das Repetitorium im Strafrecht Besonderer Teil von unschätzbarem Wert! Der prüfungsrelevante Stoff des Kernstrafrechts ist nach Straftatbeständen schematisch geordnet zusammengestellt. Die 6. Auflage des Repetitoriums wurde um die relevanten Normen des Wirtschaftsstrafrechts im StGB ergänzt. Dieses Lehrbuch soll dabei helfen, den examens-, schwerpunktbereichs- und zwischenprüfungsrelevanten Stoff des Besonderen Teils des Strafrechts möglichst schnell und mit klausurbezogenen Prüfungsschemata zu wiederholen. Dabei hat sich die Grundkonzeption, die übersichtliche Darstellung von Tatbestandsmerkmalen und Erläuterungen in 2 Spalten, als lernfreundlich bewährt. Besonderen Wert hat der Autor darauf gelegt, den Studierenden und Prüfungskandidaten die Rechtsprechung zum Besonderen Teil nahezubringen.

      Strafrecht, besonderer Teil
    • Das Transplantationsgesetz regelt mit dem Ziel größerer Rechtssicherheit und auf Grundlage der sog. „erweiterten Zustimmungslösung“ die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben einschließlich der Voraussetzungen für eine Lebendspende und stellt den Organhandel unter Strafe. Die vorliegende Neuerscheinung erläutert alle für die juristische und medizinische Praxis relevanten Probleme. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, die für die Beantwortung konkreter Rechtsfragen erforderlichen medizinisch-naturwissenschaftlichen Fakten zu vermitteln. Die Lage im Ausland sowie inter- und supranationale Entwicklungen sind in den Erläuterungen mitbehandelt, soweit dies für ein sachgerechtes Verständnis und die eigene Standortbestimmung im Rahmen der deutschen Rechtspraxis zweckmäßig ist. Das Medizinrecht ist eines der Hauptforschungsgebiete Professor Schroths. Dr. Peter König, der sich intensiv mit der Problematik des Organhandels auseinandergesetzt hat, und Dr. Thomas Gutmann sind mit der Materie hervorragend vertraut. Dr. Fuat Oduncu ergänzt das Werk um die medizinischen und naturwissenschaftlichen Darstellungen. Für alle mit dem TPG befassten Juristen und Mediziner, juristische und medizinische Bibliotheken in Gerichten, Krankenhäusern und Universitäten, Verbände und Ministerien.

      Transplantationsgesetz
    • Demokratie ist eine Staatsform in ständiger Bewegung: Die Macht des Volkssouveräns wird andauernd ausgeübt in demokratischer Entwicklung der Politik. Doch Chancen einer Dauer in einer grenzenlosen Zukunft, hat(te) diese Ordnung nur in einer rechtlichen Statik, in der Vergangenheit vor allem in Traditionen. Doch staatsrechtliche Institutionenlehre begegnet heute Problemen mit der Erfassung demokratischer Rechtsinhalte, Allgemeine Staatslehre seit der Weimarer Zeit. Antike Philosophie hat stets der Demokratie Hilfen als Staatsphilosophie geboten. Im Mittelpunkt stand seit der Renaissance die Staatsphilosophie Senecas. Sie muss als Leitfaden neu entdeckt werden; hier kommt Erkenntnis aus Ethik, nicht aus Metaphysik. Sie erstrebt den »ruhigen« Staat: in einer individualistischen Freiheit, in deren Ruhe in Mensch und Staat – in Staatsferne. Besitz kann Gefahr bedeuten; Eigentum schenkt aber Ruhe, wenn es den gebenden, gütigen Staat bringt. Seneca hat eine »Todeskultur« entwickelt, für Mensch und Staat. Er bietet dem Leser der Gegenwart Staatsberatung in Staatsphilosophie.

      Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht