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Christof Hoffmann

    Psychische Störungen durch Arzneimittel
    Grundrechte und straßenrechtliche Benutzungsordnung
    Saarländisches Beamtenrecht
    Das neue Melderecht 2015
    • Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es löste das Melderechtsrahmengesetz (MRRG), die Meldegesetze der Länder und die jeweiligen darauf basierenden Meldedatenübermittlungsverordnungen ab. Als zentraler Bestandteil des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens wird mit dem BMG das Melderecht in Konsequenz aus der Föderalismusreform I im Jahr 2006 grundsätzlich neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht. Das Werk - das insbesondere auch auf die zwischenzeitliche Gesetzesänderung im Jahr 2014 eingeht - gibt allen mit melderechtlichen Fragen Befassten einen schnellen Überblick über Hintergründe und Zusammenhänge der neuen Rechtslage und ermöglicht durch eine synoptische Gegenüberstellung der Gesetzestexte von BMG und MRRG eine schnelle Orientierung.

      Das neue Melderecht 2015
    • Saarländisches Beamtenrecht

      Kommentar für die Praxis

      Mit diesem Buch liegt die erste Kommentierung des neuen Saarländischen Beamtengesetzes vor. Die Autoren greifen aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Beamtenrechts auf, beleuchten die Hintergründe der Neukonzeption des Gesetzes und gehen insbesondere auf die Wechselbeziehungen zum Beamtenstatusgesetz ein. Im Interesse der Rechtsanwender enthält der Kommentar auch das Beamtenstatusgesetz und dessen Begründung, einen Auszug der einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes sowie – unverzichtbar für die Praxis – zwei Synopsen zu den rechtlichen Zusammenhängen. Erschlossen durch ein umfangreiches Stichwortverzeichnis ist die Kommentierung hilfreich für alle, die beruflich mit Fragen des saarländischen Beamtenrechts befasst sind, und ermöglicht darüber hinaus allen interessierten Beamtinnen und Beamten eine Orientierung in der neuen Rechtslage.

      Saarländisches Beamtenrecht
    • An der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht beleuchtet diese Arbeit die Grundrechtsdimension der straßenrechtlichen Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Im Zentrum der Betrachtung steht die Frage der Vereinbarkeit von Grundrechtsverwirklichung und straßenrechtlichem Erlaubnisvorbehalt. In diesem Kontext werden die unterschiedliche Verortung des Grundrechtseinflusses in der straßenrechtlichen Benutzungsordnung sowie die divergierenden Ansätze bei der Auslegung des Verkehrsbegriffs untersucht. Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit wird schließlich eine einheitliche Abgrenzungskonzeption favorisiert, die an einen modifizierten engen Verkehrsbegriff anknüpft.

      Grundrechte und straßenrechtliche Benutzungsordnung