Der Gegenstand kriminalwissenschaftlicher Untersuchungen liegt häufig in einem Dreieck, dessen Eckpunkte die Begriffe Kriminalität, Recht und Psyche bilden. In der Schriftenreihe „Studien zu Kriminalität - Recht - Psyche“ erscheinen Arbeiten, die ihren Gegenstand in diesem Sinne aus zumindest zwei verschiedenen Winkeln betrachten - kriminalrechtlich, rechtspsychologisch oder kriminalpsychologisch. Dabei ist die Reihe nicht beschränkt auf die kriminalwissenschaftliche Seite, vielmehr werden grundsätzlich auch Arbeiten aufgenommen, die sich vom bürgerlichen Recht oder Verwaltungsrecht her solchen Fragen nähern. Was bedeutet `„Darwins gefährliche Idee“ (Dennett) für Wissenschaft, für das Menschenbild, für das Verständnis von Geist, Gesellschaft und Kultur? Dieser Frage geht der vorliegende Band nach. Ohne die moderne Biologie, zumal die Evolutionstheorie zu kennen, gibt es darauf keine Antworten. Dementsprechend führt der Band in die Biologie ein und behandelt die genannten Felder. Angesprochen sind biologisch interessierte Laien, z. B. Juristen, Gesellschaftswissenschaftler und Philosophen. Doch Volker Loeschcke (Biologe) empfiehlt im Vorwort selbst Biologen die Lektüre.
Dirk Fabricius Knihy






Was ein Lehrbuch lehrt ...
- 119 stránok
- 5 hodin čítania
Ein strafrechtliches Lehrbuch wird auf latentes Wissen über Kriminologie, Juristen, den Menschen, die Gesellschaft und entsprechende Vorstellungen und Bilder hin untersucht. Ethnopsychoanalytisch gelesen und interpretiert, läßt sich in diesem Buch ein umfassendes Bild von Kriminalität, Justiz und Juristen, Gesellschaft und Institutionen erkennen. Die latenten Gehalte werden bezogen auf die expliziten Ausführungen des Autors und mit dem wissenschaftlichen kriminologischen Wissen verglichen.
asozial – dissozial – antisozial
Wider die Politik der Ausgrenzung
Konflikt in der aktuellen forensischen Diskussion um das Tätersubjekt: Anstoß nehmen die AutorInnen des Readers an der Zuschreibung anti- oder dissozialer Persönlichkeitsstörungen als klinische Diagnose oder objektivierende Klassifizierung. Anstößig ist diese Pragmatik, weil mit ihr die Weichenstellung für Regelvollzug, Sozialtherapie, Maßregelbehandlung erfolgt. Ohne Idealismus, jenseits von Klischees, muss das Ziel von Straf- wie Maßregelvollzug auch für rücksichtslos, feindselig, ausbeuterisch handelnde Täter auf rückfallpräventive Resozialisierung, Rehabilitation, Reintegration ausgerichtet sein. Pluralistisch thematisieren 15 international vernetzte Insider das Spektrum anti- oder dissozialer, zusätzlich psychopathischer Vor-/Urteile unter ethischen, historischen, juristischen, psychologischen, psychiatrischen, psychoanalytischen, sozialwissenschaftlichen, strafrechtlichen, soziologischen, vollzugsstrategischen Aspekten. Ihre Kritik untersucht tradierte forensische und etablierte wissenschaftsideologische Theorie-Praxis-Modelle und -Diskurse, dies mit dem Ziel, eine fundamentale Reform krude ausgrenzender Praxis anzustoßen.
Selbst-Gerechtigkeit
Zum Verhältnis von Juristenpersönlichkeit, Urteilsrichtigkeit und »effektiver Strafrechtspflege«
Im Kriminalprozess hängt die Wahrheit der im Urteil erzählten Geschichte eines Verbrechens nicht zuletzt davon ab, ob sich die beteiligten Juristen selbst gerecht werden können: Je weiter man von der Wahrheit entfernt bleibt, desto weniger gerecht fallen Schuldfeststellung und Reaktion oder Sanktion aus. Um sich gerecht werden zu können – Selbst-Gerechtigkeit –, muss man die eigene Selbstgerechtigkeit überwinden. Tatsächlich lösen institutionelle Routinen jedoch einen psychischen Abwehrvorgang aus und verstärken ihn. Die Auflösung von Selbstgerechtigkeit gelingt daher am ehesten in einer deinstitutionalisierenden Umgebung, in der Selbsterkenntnis auch bezüglich der professionellen Person und ihres Handelns möglich ist. In seiner, schon in der ersten Auflage Maßstäbe setzenden Untersuchung beschreibt Dirk Fabricius zum einen die Vorgänge der „gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit“ (Erdheim) in der Strafjustiz durch und bei den beteiligten Juristen. Zum anderen berichtet er von exemplarischen Erfahrungen, die über die psychoanalytisch inspirierte „Themenzentrierte Interaktion“ (Ruth C. Cohn) zu mehr Selbst-Gerechtigkeit führen können. Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage zeigt auf, dass die Fragestellung auch nach 20 Jahren nichts von Ihrer Aktualität verloren hat.
Justitia, Freud und die Dichter
Rechtspsychoanalytische Betrachtungen literarischer Texte
- 237 stránok
- 9 hodin čítania
Ausgehend von literarischen Texten, wie William Shakespeares Der Kaufmann von Venedig oder Bernhard Schlinks Der Vorleser, geht der Autor mit psychoanalytischen Mitteln rechtlichen Fragen nach und eröffnet der Psychoanalyse so eine rechtliche Perspektive. Seine Analysen fördern unter anderem zutage, dass »Sozialisationsverbrechen«, die Kindern folgenschwere Schäden zufügen, häufig gesellschaftlich verleugnet werden, weshalb rechtlich nicht auf sie reagiert werden kann. Psychoanalytisch betrachtet, entpuppen sich diese Abwehrvorgänge als Produkt unserer modernen Gesellschaft. Voraussetzung für eine »fördernde Umwelt« (Winnicott) wäre eine demokratische, Menschenrechte respektierende Kultur, in der es nicht länger notwendig ist, auf Schutzmechanismen wie Verleugnung und Projektion zurückzugreifen. Aus dem Dialog zwischen Recht, Psychoanalyse und Literatur ergeben sich Folgerungen für die soziale und politische Ordnung im demokratischen Rechtsstaat.
Der Gegenstand kriminalwissenschaftlicher Untersuchungen liegt häufig in einem Dreieck, dessen Eckpunkte die Begriffe Kriminalität, Recht und Psyche bilden. In der Schriftenreihe `„Studien zu Kriminalität - Recht - Psyche“ erscheinen Arbeiten, die ihren Gegenstand in diesem Sinne aus zumindest zwei verschiedenen Winkeln betrachten - kriminalrechtlich, rechtspsychologisch oder kriminalpsychologisch. Dabei ist die Reihe nicht beschränkt auf die kriminalwissenschaftliche Seite, vielmehr werden grundsätzlich auch Arbeiten aufgenommen, die sich vom bürgerlichen Recht oder Verwaltungsrecht her solchen Fragen nähern. Was ist Verbrechen - was Schuld - was Strafe? Strafrechtswissenschaft und Kriminologie geben darauf keine solide Antwort, sondern ein unharmonisches Konzert vieler Antworten. Diese sind zudem von der Evolutionstheorie (vgl. Band I), der gesamten modernen Biologie unberührt - so das Ergebnis im 1. Teil von II. Im 2. Teil werden Grundbegriffe - Recht, Verbrechen, Schuld, Strafe - auf der Basis biologischer Erkenntnisse entworfen. III beschreibt anhand von Beispielen - Gewalt, Betrug, Beleidigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch -, wie eine biologisch fundierte Kriminalwissenschaft bessere Konzepte zu entwickeln vermag.
Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen
- 197 stránok
- 7 hodin čítania
Das Buch richtet sich an alle Kriminologen und ethisch Interessierten, insofern nicht nur Lücken in der Ausbildungsliteratur gefüllt, sondern darüber auch grundlegende ethische und rechtliche Abwägungsfragen erörtert werden sollen, die sich bei der Betrachtung der Fälle „Daschner“ (Folterandrohung) und „Abu Graibh“ (Folter und entwürdigende Behandlung) besonders deutlich zeigen. Allerdings ist die Problematik nicht auf solche Extremfälle beschränkt. Vielmehr zeigt sich bei genauem Hinsehen, dass im Alltag viele Verbrechen aus ähnlichen Gründen begangen werden wie in diesen Fällen. Mit diesem Buch wird keine erschöpfende wissenschaftliche Behandlung angestrebt, sondern Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Erörterungen zu Kriminalität, Kriminalitätstheorien, zu Fragen der Schuld und Schuldfähigkeit, zu Gewalt und Aggression, zu Krieg als Verbrechen und zu der Frage nach der Entstehung von Kriminalität in (totalen) Institutionen.
Um die Interpretation des 263 StGB (Betrug) in ihrer Entwicklung zu untersuchen und zugleich der juristischen Dogmatik zu dieser Vorschrift neue Anstösse zu geben, beschreitet die Arbeit den Weg einer sozialwissenschaftlichen Inhaltsanalyse von höchstrichterlicher Rechtsprechung aus 100 Jahren mit Hilfe soziologischer und ökonomischer Kategorien. Damit sollen Entscheidungskriterien entdeckt werden, die unterhalb der ausdrücklichen Interpretationen in Rechtsprechung und Literatur liegen.