Bookbot

Hans Jakob Mosimann

    Befangenheit im Konsumentenschutz?
    Öffentliches Recht
    Entscheidbegründung
    Aktuelles im Sozialversichungsrecht
    • Entscheidbegründung

      Begründung und Redaktion von Gerichtsurteilen und Verfügungen

      Begründen gehört zum Kerngeschäft der Rechtsanwendung, in der Justiz wie in der Verwaltung. Urteile und Verfügungen legen die Rechtslage verbindlich fest, und in der zugehörigen Begründung wird dargelegt, warum sie so und nicht anders lauten. Je verständlicher die Begründung aufgebaut und formuliert ist, umso nachvollziehbarer ist sie, und umso besser stehen die Chancen, dass die Betroffenen den Entscheid akzeptieren. Darum geht es zur Hauptsache in diesem Buch: Was macht eine gute Begründung aus? Und was hilft in der täglichen Arbeit, eine solche zu verfassen? Behandelt werden folgende Aspekte: Warum müssen Entscheide begründet werden? Warum sollen Entscheide begründet werden, und welche Anforderungen ergeben sich daraus? Konkrete Elemente der Urteilsbegründung: Aufbau, Nötiges und Unnötiges, Länge und Qualität, Parteivorbringen, Textbausteine, Obiter dicta und Eventualbegründungen, Stil und Sprache, Zitier- und Schreibweisen, Gliederung und Gestaltung (Erwägungen, Zwischentitel, Inhaltsverzeichnis, Fussnoten?) Verwandte Aspekte: interne Arbeitsteilung, Entscheidfindung im Spruchkörper und Sondervoten, Publikation und Anonymisierung Im Zentrum steht die Praxisorientierung: Das Buch soll allen, die Entscheide schreiben (oder mitverantworten) und diese möglichst gut begründen wollen, von Nutzen sein.

      Entscheidbegründung
    • Der Grundriss behandelt allgemeines Staatsrecht, das schweizerische Bundesstaatsrecht und Verwaltungsrecht mit Blick auf ihre wechselseitigen Zusammenhänge. Lernziele, Schlüsselbegriffe und Kontrollfragen zu jedem Kapitel, zahlreiche Fallbeispiele, ein Übungsfall und grafische Darstellungen erleichtern das Verständnis. Das Werk ist deshalb geeignet als Begleitmedium zum Unterricht wie zum Selbststudium und richtet sich an Studierende von Fachhochschulen und Universitäten, sowohl im Grundstudium als auch in der Weiterbildung. Wer öffentliches Recht unterrichtet und wer in anderen Gebieten juristisch tätig ist, erhält einen kompakten Überblick. Hans-Jakob Mosimann ist Vizepräsident des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, Marion Völger Winsky ist Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

      Öffentliches Recht