Stephan Schneider Knihy






Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rechtfertigungsgrundes eines Staatsnotstands
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Der Staatsnotstand im Völkerrecht wird als Rechtfertigung für völkerrechtswidrige Handlungen betrachtet, die aus einer gegenwärtigen Gefahr für staatliche Interessen resultieren. Historisch wurde dieser Begriff häufig missbraucht, um kriegerische Aggressionen und Annexionen zu legitimieren, wie etwa im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Darüber hinaus spielt der Staatsnotstand auch im Wirtschaftsleben eine Rolle, insbesondere wenn hoch verschuldete Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht einhalten. Im deutschen Recht hingegen können private Schuldner eine versäumte Tilgung nicht mit Notstandsgründen rechtfertigen.
Die Auslagerung von Services in die Cloud ist mit Risiken verbunden. Dieses Buch liefert ein Rahmenwerk zur Zertifizierung von Services in der Cloud. Herzstück dabei ist ein umfangreicher Kriterienkatalog zum Assessment von Cloud-Services. Dabei wendet sich das Buch an Cloud-Service-Anwender und unterstützt bei der Bewertung, dem Vergleich und der Auswahl von Angeboten. Gerade in kritischen Bereichen wie Sicherheit, Verfügbarkeit und Vertragsfragen unterstützt der Katalog bei der Definition von eigenen Anforderungen. Das Buch eignet sich jedoch auch für Cloud-Service-Anbieter, die es zum Self-Assessment und zur Verbesserung der eigenen Services nutzen können. Das Buch fasst eines der Ergebnisse des dreijährigen Forschungsprojekts „Value4Cloud“ zusammen, das im Rahmen des Technologieprogramms „Trusted Cloud“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wurde. Es liefert mit 219 Zertifizierungskriterien und einem Zertifizierungsrahmenwerk einen wichtigen Beitrag zum Assessment von Cloud-Services und der Verbesserung von Cloud-Service-Zertifizierungen.
Durch die Prozessplanung erfolgt die Planung, Gestaltung und Realisierung des Produktionssystems und der dazugehörigen Produktionsprozesse. Sie ist damit ein wichtiger Befähiger einer effizienten Produktion. Zunehmende Produkt- und Prozesskomplexität, steigender Kostendruck, verringerte Planungsdauer sowie erhöhte Veränderungsgeschwindigkeit stellen neue Anforderungen an die Prozessplanung. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass die bestehenden Planungssystematiken diesen nicht ausreichend gerecht werden. Innerhalb der Softwareentwicklung wurden als Lösungskonzept bei vergleichbaren Erfordernissen die agilen Vorgehensweisen erarbeitet. Diese stellen kurzzyklische, am Zielzustand ausgerichtete und auf klaren Kommunikationsstrukturen basierende Vorgehensmodelle dar. In dieser Dissertation wird ein agiler Ansatz für die Prozessplanung entwickelt, um deren Leistungsfähigkeit unter den veränderten Rahmenbedingungen zu erhöhen. Hierfür werden zunächst die bestehenden Anforderungen detailliert ermittelt und Handlungsbedarfe abgeleitet. Im Anschluss wird die Übertragbarkeit der Agilen Softwareentwicklung auf die Prozessplanung aufgezeigt und eine geeignete agile Vorgehensweise identifiziert. Darauf aufbauend erfolgt die Entwicklung der Methodik „Agile Prozessplanung im Produktentstehungsprozess“ (APP) und deren Erprobung in der Planung einer Motormontagelinie für einen deutschen Automobilhersteller in China. Der erstmalige Einsatz der APP in der industriellen Praxis zeigt, dass nahezu alle kunden-, prozess- und mitarbeiterseitigen Anforderungen erfüllt sowie die relevanten Prozesskennzahlen verbessert werden können. Zudem führt die Agile Prozessplanung zu positiven Ergebnissen beim Einsatz in örtlich verteilten Planungsgruppen sowie bei der Skalierung von Projektteams.
Mit dem „Brexit“ wird Großbritannien zu einem echten Drittstaat. Folge dessen soll sein, dass englische Gesellschaften mit Sitz im Inland als GbR oder OHG behandelt werden müssen. Aus Sicht des Verfassers ist diese Rechtsfolge auf Grundlage der Grundfreiheiten des AEUV jedoch nicht zwingend. Die Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem Alleinstellungsmerkmal der Kapitalverkehrsfreiheit – ihrer Wirkung auch gegenüber Drittstaatsangehörigen. Die Rechtsprechung nimmt gegenüber dieser Besonderheit bislang jedoch eine äußerst restriktive Haltung ein. Der Verfasser legt dar, weshalb die Kapitalverkehrsfreiheit entgegen der herrschenden Meinung insbesondere auch gegenüber Drittstaatsangehörigen umfassend gelten müsse. Hieraus folge sodann, dass die in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit ergangene Überseering-Rechtsprechung auf die Kapitalverkehrsfreiheit übertragen werden müsse – sodass auch Gesellschaften aus Drittstaaten mit Sitz im Inland das Recht haben, als solche anerkannt zu werden.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Entwicklung einer feingranularen Konstruktionsmethode für die fachliche Datenmodellierung. Die Anforderungen an diese Methode leiten sich aus dem Methodenbedarf ab, der auf Erfahrungswerten, Implikationen aus Literaturstudien und Problemen mit gängigen Methoden gründet. Als gravierende Defizite bisheriger Methoden wurden die fehlende Zielvorgabe sowie die damit verbundene fehlende Qualitätssicherung erkannt. Als zu erfüllende Anforderungen an die Methode ergeben sich insgesamt die in einem Metamodell manifestierte Zielvorgabe, die implizite Qualitätssicherung, die reflektierte Übernahme von Fachbegriffen, die Unterstützung unterschiedlicher Abstraktionsniveaus und die normierte Strukturgebung. Neben den an diese Methode geknüpften Anforderungen werden Handlungsanweisungen in Form einer Konstruktionstechnik aufgezeigt, die angeben, wie mit den Fachbegriffen einer Domäne zu verfahren ist, um unter Einbezug der Zielvorgabe ein qualitätsgesichertes Datenmodell zu konstruieren.