Bookbot

Hannelore Burger

    Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen
    Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden
    • Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden

      Vom Ende des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart

      • 290 stránok
      • 11 hodin čítania

      Vor dem Hintergrund der Entrechtung und Ausburgerung der osterreichischen Juden und Judinnen wahrend der NS-Zeit wird hier der umgekehrte Prozess der stufenweisen Inklusion von Juden in Heimatrecht und Staatsburgerschaft der osterreichischen Monarchie seit den josephinischen Toleranzedikten beschrieben. Die Studie belegt nicht nur die Bedeutung der Erlangung der vollen staatsburgerlichen Rechte fur den gesellschaftlichen, okonomischen und kulturellen Aufstieg der Juden, sondern ermoglicht zugleich auch einen neuen Blick auf die nationalsozialistische Judengesetzgebung, die hier als systematische, fast spiegelbildliche Ruckfuhrung der historischen "Judenemanzipation" erscheint. Mit zahlreichen Fallbeispielen und biographischen Studien wird gezeigt, wie sehr Heimatrecht und Staatsburgerschaft - oder Staatenlosigkeit - Leben und Identitat von Menschen pragten, noch weit uber die Monarchie hinaus.

      Heimatrecht und Staatsbürgerschaft österreichischer Juden
    • Die Existenz mehrerer Sprachen in einem Staatsverband berührt die Sphäre von Recht und Gerechtigkeit. Eine Kommunikation in einer verständlichen Sprache ist Voraussetzung für Gerechtigkeit. Es wird als ungerecht empfunden, über jemanden in einer Sprache zu urteilen, die er nicht versteht. Heutzutage wird soziale Gerechtigkeit als primär angesehen, während Sprache oft nicht als Teil des Gerechtigkeitsbegriffs betrachtet wird, sondern als Objekt des Rechts. Dennoch ist das Gesetz selbst sprachlich und spricht durch Sprache. In Österreich gewährte Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes von 1867 das Grundrecht auf Wahrung und Pflege von Nationalität und Sprache, was den Schutz und die Erweiterung der Rechtssphäre des Einzelnen bedeutete, jedoch nicht den Schutz einer Sprache oder Ethnie. Obwohl die Schöpfer dieses Artikels die „Volksstämme des Staates“ als Träger des Grundrechts bestimmten, hatten diese keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Recht auf die eigene Sprache wurde als persönliches Recht betrachtet. Diese Untersuchung beleuchtet die Implikationen dieses Grundrechts sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen im österreichischen Unterrichtswesen. Anhand aktueller Problematiken werden Konflikte, Lösungsansätze und Modelle im Kontext widerstreitender Ideologien und Politiken im österreichischen Bildungswesen während der Verfassungszeit (1867–1918) beschrieben.

      Sprachenrecht und Sprachengerechtigkeit im österreichischen Unterrichtswesen