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Karl Heinz Knoll

    Hygiene bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen
    Hygiene in Gesundheitseinrichtungen
    Resolution zum Expertengespräch vom 20. März 1987 in Marburg
    • Das Schrifttum zu Siedlungsabfällen und deren Entsorgung hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen, ebenso wie die Abfallmengen. Die Gesetzgebung in Deutschland hat sich seit Mitte des Jahrhunderts intensiv mit dem Thema „Abfälle“ beschäftigt. Angesichts der Erkenntnis, dass herkömmliche Beseitigungsmethoden nicht zukunftsfähig sind, wurden neue Leitlinien entwickelt, die sich auf zwei Hauptaspekte konzentrieren: Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung. Im Rahmen der Abfallwirtschaft stehen Wiederverwendung und Verwertung von Wertstoffen im Vordergrund, um Ressourcen zu schützen. Der weltweite Trend zur Wegwerfgesellschaft soll durch das Prinzip der Abfallvermeidung eingedämmt werden. In der Abfallwirtschaft und der entsprechenden Gesetzgebung zeigt sich ein präventiver Ansatz, der auch in der Hygiene verankert ist. Diese Disziplin zielt darauf ab, Krankheiten zu verhindern und die Gesundheit zu fördern. Der Abfallsektor ist eng mit der Hygiene verbunden, da Abfälle Krankheiten verbreiten können. Die Umwelthygiene hat die Aufgabe, Wasser, Boden und Luft vor Verunreinigungen zu schützen, wobei eine schadlose Abfallentsorgung von zentraler Bedeutung ist.

      Hygiene bei der Entsorgung von Siedlungsabfällen