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Philipp Mohr

    "Kein Recht zur Einmischung"?
    Die offene Investmentkommanditgesellschaft
    • Die offene Investmentkommanditgesellschaft

      Investmentrecht, Gesellschaftsrecht und Anlegerschutz

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      Die Einführung der offenen Investmentkommanditgesellschaft mit dem Kapitalanlagegesetzbuch im Jahr 2013 wirft eine Fülle an aktuellen Fragen sowohl in aufsichtsrechtlicher wie auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht auf. Die Investmentkommanditgesellschaft stellt einen Investmentfonds im Gewand einer Personengesellschaft dar. Der Autor untersucht das Recht dieser Gesellschaftsform umfassend. Von besonderer Relevanz ist hierbei die Möglichkeit der Fremdverwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft. Der Autor analysiert, inwieweit ein hinreichender Anlegerschutz gewährleistet wird. Er stellt dar, dass der Anleger zwar besser geschützt ist als der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, ein optimaler Anlegerschutz jedoch nicht erreicht wird.

      Die offene Investmentkommanditgesellschaft
    • In den Jahren 1933 und 1934 wurden entscheidende Weichen für die Reaktion der Völkerrechtsgemeinschaft auf Hitler und das nationalsozialistische Deutschland gestellt. Philipp Caspar Mohr untersucht am Beispiel Großbritanniens, wie der bedeutendste Garant der europäischen Friedensordnung nach dem Ersten Weltkrieg und den Verträgen von Versailles und Locarno politisch und völkerrechtlich auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten reagierte. Der Autor beleuchtet ein wichtiges Stück völkerrechtlicher Zeitgeschichte und die Reaktionen der organisierten Völkerrechtsgemeinschaft sowie der europäischen Großmächte auf die Diskriminierung bestimmter Menschengruppen, ein Thema, das bis heute relevant ist. Mohr analysiert zahlreiche bislang unveröffentlichte Dokumente aus dem Foreign Office, dem Auswärtigen Amt und privaten Unterlagen, etwa der britischen Botschafter in Berlin. Er berücksichtigt die Meinungsbildung in der britischen Regierung, im Parlament und in der Presse und zeigt auf, wie Großbritannien auf die Ereignisse im Deutschen Reich reagierte. Dabei wird das damals vertretene Völkerrecht in kritischer Rückschau betrachtet, insbesondere das Rechtsinstitut der 'humanitären Intervention', das Minderheitenrecht der Zwischenkriegszeit und die Diskussionen im Völkerbundrat über die deutsche Judenpolitik aufgrund einer Minderheitenbeschwerde aus Oberschlesien.

      "Kein Recht zur Einmischung"?