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Das Strafprozeßrecht gewährt dem Beschuldigten zahlreiche Rechte, um sich gegen die formellen Folgen des Verfahrens, insbesondere den Schuldspruch, zu verteidigen. Jedoch bleibt er oft schutzlos gegenüber den diskriminierenden Auswirkungen des Verfahrens, die aus dem anhaltenden Tatverdacht resultieren, selbst wenn kein Schuldspruch erfolgt. Diese Situation kann zu erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen im privaten und beruflichen Bereich führen, gegen die der Beschuldigte sich nach der aktuellen Rechtslage nicht wehren kann. Ralf Krack untersucht, ob es sinnvoll wäre, dem Beschuldigten das Recht einzuräumen, im Strafverfahren den Nachweis seiner Unschuld zu fordern, um eine Rehabilitierung vom gegen ihn bestehenden Tatverdacht zu erreichen. Dies ist ein relevantes Problem, das bereits in der ersten Instanz von Bedeutung ist. Der Autor gliedert seine Analyse in drei Fallgruppen, in denen die Rehabilitierung für den Beschuldigten von zentraler Bedeutung sein könnte. Zunächst wird die Frage erörtert, ob ein Recht auf einen positiven Freispruch, also den Nachweis der Unschuld, eingeführt werden sollte. Anschließend wird untersucht, ob ein Freispruch aufgrund von Schuldunfähigkeit möglich ist, wenn auch andere Gründe in Betracht kommen. Schließlich wird das Recht des Angeklagten behandelt, trotz eines Prozesshindernisses eine Sachentscheidung zu erzwingen.
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Rehabilitierung des Beschuldigten im Strafverfahren, Ralf Krack
- Jazyk
- Rok vydania
- 2002
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