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Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der VN-Vertragsorgane sind Quellen des volkerrechtlichen Soft Law, welche die in den Vertragen gewahrleisteten Rechte auslegen und konkretisieren. Sie sind jedoch in Deutschland den Praktikerinnen und Praktikern in Verwaltung, Gerichten und Anwaltschaft nur wenig bekannt, was wesentlich damit zusammenhangt, dass sie nur vereinzelt in deutscher Ubersetzung vorliegen. Der vorliegende Band schlieat diese Lucke. Neben der Ubersetzung der Allgemeinen Bemerkungen zu den sechs VN-Menschenrechtsvertragen werden die einzelnen Vertrage von renommierten Expertinnen und Experten mit Kurzkommentaren versehen. Die Kurzkommentare sind verfasst von: Theo van Boven, UN-Special Rapporteur on Torture, Prof. Dr. Gabriele Britz, Professorin fur Offentliches Recht und Europarecht Justus-Liebig-Universitat Gieaen, Prof. Dr. Eibe Riedel, Mitglied des CESCR-Ausschusses, Prof. Dr. Eckart Klein, ehemaliges Mitglied des CCPR-Ausschusses und geschaftsfuhrender Direktor des Menschenrechtszentrum der Universitat Potsdam, Dr. Hanna Beate Schopp-Schilling, Mitglied im CEDAW-Ausschuss und Hendrik Cremer, Fachmann fur Kinderrechte.
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Die "general comments" zu den VN-Menschenrechtsverträgen,
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