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Die 2006 verabschiedete Föderalismusreform ist seitdem Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Diskussionen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag zu diesem Diskurs, indem sie die Neuerungen im Bereich der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen detailliert untersucht. Der Ausgangspunkt ist die Frage, ob der verfassungsändernde Gesetzgeber seine Reformziele mit der Föderalismusreform erreicht hat. Zunächst wird der Weg zur Reform nachgezeichnet, einschließlich der Hintergründe für die Schaffung eines Bundesstaates und der anschließenden bundesstaatlichen Entwicklung. Die Autorin analysiert die Ziele des Gesetzgebers und stellt die vorgenommenen Verfassungsänderungen im Bereich der Kompetenzen dar und bewertet sie rechtlich. Ziel ist es, zu zeigen, dass die Föderalismusreform als die bedeutendste Veränderung seit der Entstehung des Grundgesetzes gilt und dass sie in erheblichem Maße zur Verwirklichung der angestrebten Reformziele beigetragen hat. Die Arbeit bietet eine umfassende Aufarbeitung der Entstehungsgeschichte der Verfassungsänderungen und dient nicht nur als Grundlage für die historisch-genetische Auslegung der geänderten Kompetenznormen, sondern auch als objektive Bewertung der Föderalismusreform im Hinblick auf die politischen Zielvorgaben.
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Zu den Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen nach der Föderalismusreform, Katrin Gerstenberg
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